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Nach etwa zehn Monaten, mehreren direkten Anfragen und unserer Öffentlichkeitsarbeit hat die Ruhr-Universität Bochum (RUB) auf unsere Fragen reagiert. Die direkte Rückmeldung begrüßen wir ausdrücklich. Die Antworten tragen jedoch nur begrenzt dazu bei, ein klareres Bild der tierversuchsbasierten Forschung und der Anwendung von New Approach Methodologies (NAM) an der RUB zu gewinnen. Insbesondere zur Haltung und Nutzung von Tauben bleiben wesentliche Fragen offen. Noch weniger erfahren wir über Tierversuche an der RUB insgesamt, über den Einsatz und die Entwicklung von NAMs oder über die Rolle von Tieren und tierversuchsfreien Methoden in Studium und Lehre. Auffällig ist dabei, dass die Universität selbst dort zurückhaltend bleibt, wo konkrete Angaben auf positive Entwicklungen hindeuten könnten. Warum diese Informationen nicht umfassender geteilt werden, bleibt offen. Auf erneute Nachfragen möchte die RUB keine weiteren Auskünfte erteilen.

Keine Angaben zu Tierversuchen und Tierhaltung allgemein

In unseren Anfragen baten wir unter anderem um konkrete Zahlen zu den für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren, den als sogenannte Überschusstiere getöteten Tieren sowie zu Tieren, die aktuell oder perspektivisch nicht für Versuche vorgesehen sind.

Statt konkreter Angaben verweist die RUB auf Veröffentlichungen der Universität, in denen diese Informationen enthalten sein sollen. Die genannten Angaben konnten jedoch nicht gefunden werden. Teilweise handelt es sich bei den erfragten Zahlen um meldepflichtige Statistiken, die jährlich erhoben werden müssen. Umso überraschender ist, dass hierzu keine Angaben gemacht werden.

Auch hinsichtlich der Finanzierung tierexperimenteller Forschung bleiben die Antworten vage. Die RUB verweist auf übliche Förderstrukturen, erläutert jedoch nicht, in welchem Umfang Tierversuche durch staatliche Mittel oder Drittmittel finanziert werden.

90 % der Taubenversuche sind Verhaltensexperimente – was bedeutet das?

Laut RUB entfallen 90 % der Taubenversuche auf Verhaltensexperimente in sogenannten Skinnerboxen und Arenen. Die Aussagekraft dieser Angabe ist jedoch begrenzt. Wie viele Tiere dies konkret betrifft, erfahren wir nicht. Zugleich weist die RUB darauf hin, dass in einzelnen Versuchen kombinierte Methoden eingesetzt werden. Damit bleibt auch offen, wie viele Tiere neben Verhaltensexperimenten zusätzlich anderen Verfahren ausgesetzt werden. 

Vergleichbar vage ist die Auskunft, dass aktuell 5 % der gehaltenen Tiere Implantate im Schädel tragen, mittels derer Nervenzellaktivitäten gemessen werden können. Ohne absolute Zahlen der betroffenen Tauben lässt sich diese Angabe kaum einordnen. Stattdessen heißt es lediglich, dass „viele Tauben [gehalten werden], die niemals ein Implantat erhalten“.

Haltung von Tauben gemäß EU-Richtlinie – was bedeutet das?

Seit April liegt uns Bild- und Videomaterial vor, das von Dritten in Sozialen Medien veröffentlicht wurde und eine Taubenhaltung der RUB zeigen soll. Zu sehen sind unter anderem Reihen von Gitterkäfigen mit einzelnen Tauben sowie größere Volieren. Auch um dieses Material einordnen zu können, haben wir der Universität erneut Fragen zu den Haltungsbedingungen gestellt.

Die RUB äußert, dass “das angesprochene Bildmaterial mutmaßlich einer längst aufgelösten Taubenhaltung der RUB” entstamme. Als Hinweis auf das Alter der Aufnahmen führt die Universität eine im Video erkennbare Ausgabe der WAZ von Januar 2015 sowie eine nach eigenen Angaben längst nicht mehr verwendete Art von Kopfblöcken an. Das Material sei daher mehr als zehn Jahre alt und bilde die heutige Haltungssituation an der RUB nicht ab. Stattdessen verweist die Universität darauf, dass die Tauben „mindestens gemäß der EU-Richtlinie 2010/63/EU“ (Tierversuchsrichtlinie) gehalten würden. Welche konkreten Bedingungen daraus für die aktuelle Haltung der Tiere resultieren, wird jedoch nicht erläutert.

Die EU-Mindeststandards sehen für bis zu sechs Tauben eine Fläche von mindestens 2 m² bei einer Mindesthöhe von 2 m vor. Bei Gruppen von sieben bis zwölf Tieren erhöht sich die Mindestfläche auf 3 m². In welchem Umfang diese Anforderungen an der RUB übertroffen werden, bleibt offen.

Gerade hier erscheint die Zurückhaltung schwer nachvollziehbar. Sollte die Taubenhaltung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, könnte die Universität dies problemlos erläutern und ihre Praxis transparenter darstellen. Stattdessen wird die Öffentlichkeit auf die wenig aussagekräftige Formulierung „mindestens gemäß der EU-Richtlinie“ verwiesen.

Keine dauerhafte Haltung in Einzelkäfigen, was heißt das?

Die RUB erklärt, Tiere würden aus tiermedizinischen Gründen zeitweise einzeln gehalten, jedoch nicht dauerhaft. Was dies in der Praxis konkret bedeutet, bleibt unklar.

Die Angaben lassen weder erkennen, wie viele Tiere betroffen sind, noch wie lange solche Phasen der Einzelhaltung üblicherweise dauern. Ob es sich um seltene Ausnahmefälle handelt oder ob ein größerer Teil der Tiere im Laufe ihres Lebens zeitweise einzeln gehalten werden, lässt sich anhand der vorliegenden Informationen nicht beurteilen.

Lediglich die Informationen zu frisch am Kopf operierten Tieren lassen vermuten, dass diese in der Regel zunächst einzeln gehalten und meist nach wenigen Tagen wieder in die Gruppenvolieren integriert werden. Komplett sensorisch isoliert sind die Tiere nie, und befinden sich jederzeit im selben Raum mit Artgenossen.

Keine konkreten Angaben zu therapeutischen Anwendungen

Die RUB verweist auf translationale Erfolge ihrer Taubenforschung. Genannt werden unter anderem Beiträge zum Verständnis von Angst- und Stresserkrankungen, Erkenntnisse zur Bedeutung von Erfahrungen für Gedächtnisprozesse sowie Verbesserungen von Expositionstherapien, die bereits therapeutisch eingesetzt würden. Zudem wird betont, dass die Forschung in transdisziplinären Verbünden und in enger Verbindung mit Humanexperimenten stattfinde.

Diese Aussagen sind grundsätzlich von Interesse. Welche konkreten Forschungsergebnisse in welche therapeutischen Anwendungen eingeflossen sind, welche klinischen Institutionen diese Erkenntnisse nutzen und wie sich der Beitrag der Taubenversuche zu den genannten Anwendungen nachvollziehen lässt, wird nicht erläutert.

Gerade weil die RUB die gesellschaftliche Relevanz ihrer Forschung hervorhebt, wäre eine konkretere Darstellung hilfreich und wünschenswert. Sie könnte dazu beitragen, den behaupteten Nutzen der Versuche für die menschliche Gesundheit besser einzuordnen. Stattdessen bleiben die Angaben auf einer allgemeinen Ebene. Spezifische Veröffentlichungen und Belege für die Ausführungen fehlen. Auf Nachfrage wurden hierzu keine weiteren Informationen erteilt.

Keine systematische Aufschlüsselung von NAMs und keine konkreten Pläne zur Reduktion von Tierversuchen

Auch beim Einsatz und der Entwicklung von NAMs bleibt die RUB zu unserer Verwunderung bemerkenswert zurückhaltend. Das ist besonders bedauerlich und erstaunlich, da gerade in diesem Bereich erhebliche Potenziale liegen, die lebenswissenschaftliche Forschung modern und zukunftsweisend auszurichten.

Als konkretes Beispiel nennt die Universität lediglich den AIM3R Award der Medizinischen Fakultät, der erstmals 2026 vergeben wurde. Ob es sich dabei um den Beginn einer systematischen Förderung von NAMs oder eher um ein einzelnes Aushängeschild handelt, lässt sich anhand der bereitgestellten Informationen nicht beurteilen. Eine Übersicht über weitere NAM-Projekte oder eine systematische Darstellung entsprechender Forschungsaktivitäten wurde auch auf Nachfrage nicht bereitgestellt. Stattdessen wird vielmehr ausgesagt, dass “eine systematische Aufschlüsselung über Entwicklung und Einsatz von NAM nicht zentral erfolgt und daher in dieser Form nicht bereitgestellt werden kann.” 

Darüber hinaus fehlen konkrete Zielsetzungen zur Reduktion oder zum Ausstieg aus Tierversuchen. Begründet wird dies damit, dass sich Entwicklungen in diesem Bereich „dynamisch aus den wissenschaftlichen Fortschritten ergeben“. Vor dem Hintergrund, dass die EU, einzelne Staaten und Teile der Pharmaindustrie bereits konkrete Fahrpläne und Strategien für den Ausbau und die Implementierung von NAMs sowie die Reduktion und den Ausstieg aus Tierversuchen entwickeln (1-4), erscheint es bemerkenswert, dass die RUB keine vergleichbare langfristige Perspektive erkennen lässt und offenbar noch nicht einmal einen zentralen Überblick über den Einsatz von NAMs vorweisen kann.

Insgesamt liefern die Antworten der RUB zwar einzelne zusätzliche Informationen, lassen jedoch zentrale Fragen zur Tierhaltung, zu Tierversuchen und zur Entwicklung tierversuchsfreier Forschungsmethoden weiterhin unbeantwortet. 

Besonders bedauerlich ist, dass Fragen zum Studium vollständig offenbleiben. In der Ausbildung angehender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt die Zukunft der Forschung. Ob die RUB die Potenziale von NAMs in der Lehre bislang ungenutzt lässt oder bestehende Fortschritte schlicht nicht öffentlich macht, bleibt unklar. Auffällig ist jedoch, dass gerade in den Bereichen, in denen Transparenz geeignet wäre, um positive Entwicklungen sichtbar zu machen, konkrete Informationen weitgehend fehlen.

01.07.2026
Dr. rer. nat. Leah Haut

Quellen

  1. EU veröffentlicht Fahrplan zum Ausstieg aus Chemikalien-Tierversuchen. Ärzte gegen Tierversuche, Pressemitteilung, 03.06.2026
  2. Aktionsplan für Ausstieg aus Tierversuchen in der Pharmaindustrie. Ärzte gegen Tierversuche, Pressemitteilung, 30.03.2026
  3. Großbritannien stellt Fahrplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch vor. Ärzte gegen Tierversuche, Pressemitteilung, 12.11.2025
  4. USA setzen Meilenstein: Gesundheitsbehörde stoppt gezielte Tierversuchs-Förderung. Ärzte gegen Tierversuche, Pressemitteilung, 14.07.2025