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Verstöße gegen geltende Tierschutzrecht der hinter verschlossenen Türen agierenden Experimentatoren kommen nur selten ans Licht der Öffentlichkeit. Und wenn, werden die Schuldigen von Behörden und Justiz entweder überhaupt nicht oder nur sehr lasch in die Verantwortung gezogen, es herrscht ein massives Vollzugsdefizit.

Um Aufmerksamkeit auf diese meist untergehenden Gesetzverstöße zu lenken und zu zeigen, dass auch Forscher unter dem Deckmantel der Wissenschaft sich mitnichten alles erlauben können und ihre Taten geahndet werden müssen, stellen wir Strafanzeigen - oft in Zusammenarbeit mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.  (DJGT) - wenn sich entsprechende Hinweise ergeben. 

djgt

DJGT

Mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) ist eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit entstanden. Mit Gutachten, Strafanzeigen und Stellungnahmen haben die ehrenamtlich engagierten Juristen schon mehrfach unsere Arbeit unterstützt. Unser Wissen wiederum über Tierversuche und tierversuchsfreie Methoden erweitert ihren Wissenspool. www.djgt.de 

Strafanzeigen wegen „Überlebenskurven“

Mäusen werden künstlich Krebszellen injiziert und teilweise ein Testwirkstoff verabreicht. Dann wird beobachtet, wie lange es dauert, bis die Tiere tot sind. Sogenannte Überlebenskurven, die diesen Prozess darstellen, sind in der tierexperimentellen Forschung gang und gäbe. Das bewusste „Sterbenlassen“ verursacht bei den Tieren länger anhaltende und erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden und stellt damit eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz dar. Wir stellten Strafanzeigen gegen Tierexperimentatoren in Heidelberg, Homburg/Saar und Magdeburg.

10.11.2022 Mäusen beim Sterben zugeschaut >> 

Strafanzeigen gegen 14 Tierlabore wegen Tötung von Tieren als „Überschuss“ 

Zu alt, nicht das „richtige“ Geschlecht oder die gewünschten Gene – solche Tiere werden in Tierversuchslaboren regelmäßig als „Überschuss“ getötet. Ärzte gegen Tierversuche und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht stellten Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchseinrichtungen wegen Verdachts auf Tiertötung ohne den im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen vernünftigen Grund. Dort sind nach ihren Informationen im Jahr 2017 insgesamt 151.632 Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen und damit gesetzeswidrig getötet worden.

01.06.2021 150.000 Tiere als „Überschuss“ illegal getötet >>

22.05.2022 Strafanzeigen treffen ins Schwarze >>

Misshandlungen von Affen und Hunden beim LPT Hamburg

Im Oktober 2019 ging ein Skandal des Tierversuchslabors LPT durch die Medien, nachdem verdeckte Aufnahmen skandalöse Misshandlungen von Affen und Hunden offengelegt hatten. Im Oktober 2020 stellte ÄgT zusammen mit der DJGT Strafanzeige gegen die Mitarbeiter. Im Jahr 2022 wurde ein Mitarbeiter zu einer Geldstrafe verurteilt und das LPT musste eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 € zahlen. Das Verfahren gegen den Geschäftsführer selbst wurde jedoch eingestellt. 

Weitere Informationen

14.10.2020 Ärzte gegen Tierversuche stellen Strafanzeige gegen LPT >>

Hamburger Tierversuchslabor LPT >>

Illegale Krebsversuche am DKFZ Heidelberg

Forscher des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) Heidelberg führten 2019 leidvolle Tumorversuche an Mäusen ohne Genehmigung durch. Zudem wurden 6 Mäuse 4 Tage zu spät getötet, d.h. sie wurden länger anhaltenden erheblichen Leiden und Schmerzen ausgesetzt. Dies kam aufgrund von Unstimmigkeiten, die wir in einer Publikation bemerkt hatten und einer Nachfrage bei der Genehmigungsbehörde ans Licht. Unsere Strafanzeige zusammen mit der DJGT im Januar 2019 wurde ein halbes Jahr später von der Staatsanwalt eingestellt, weil der Verdacht auf tierschutzwidrige Handlungen sich hätte nicht erhärtet hätte. Immerhin leitete das Regierungspräsidium Karlsruhe wegen der illegal durchgeführten Versuche ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, das in einem Bußgeldbescheid im dreistelligen Euro-Bereich an zwei Forscher mündete.

Weitere Informationen

16.01.2019 Ärzte gegen Tierversuche stellen Strafanzeige gegen DKFZ Heidelberg >>

19.06.2019 Verfahren gegen DKFZ wegen illegaler Tierversuche eingestellt >>

02.01.2020 Heidelberger Experimentatoren müssen Bußgelder zahlen >>

Verdacht auf illegale Versuche an Hunden in Erlangen

Artikel in Fachzeitschriften offenbarten 2019 Unstimmigkeiten bei Versuchen an Hunden und Schweinen, die den Verdacht nahelegten, dass sie ohne Genehmigungen stattgefunden haben. Im April 2019 stellten wir Strafanzeige gegen die Forscher der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellte das Verfahren ein, weil sich ihrer Meinung nach der geäußerte Verdacht nicht erhärtet habe und selbst wenn ungenehmigte Versuche stattgefunden hätten, diese verjährt gewesen seien.

Weitere Informationen

10.04.2019 Verdacht auf illegale Tierversuche in Erlangen >>

Hirnversuche an Affen am MPI Tübingen

Am Max-Planck-Institut für Biologische Kybernetik (MPI) in Tübingen kamen durch eine Undercover-Recherche 2014 Aufnahmen von qualvollen Hirnversuche an Affen an die Öffentlichkeit. Im Januar 2015 stellten wir Strafanzeige. Vier Jahre später wurde das Verfahren gegen drei der Mitarbeiter, darunter der Institutsleiter Nikos Logothetis, gegen Zahlung einer 4-5-stelligen Geldstrafe eingestellt.

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13.01.2015 Affenhirnforschung: Ärzte gegen Tierversuche stellen Strafanzeige gegen Tübinger Max-Planck-Institut >>

20.12.2018 Affenquäler kommen nicht vor Gericht >>

Kampagne „Stoppt Affenqual in Tübingen“ mit ausführlicher Dokumentation >>

Affenlabor Covance, Münster

Ebenfalls 2003 stellten wir Strafanzeige gegen das Affenlabor Covance nachdem uns ein Whistleblower von der Tötung von 500 Affen berichtet hatte, die aus Kostengründen beseitigt werden sollten. Zudem wurde für die Tötung ein nicht zugelassenes Mittel verwendet. Die Staatsanwaltschaft Münster stellte die Strafanzeige ein, da ein „vernünftiger Grund“ für die Tötung nachweisbar gewesen sei. 

Nur wenige Wochen nach der Strafanzeige wegen der 500 getöteten Affen brachten Ende 2003 verdeckt gemachte Aufnahmen eines eingeschleusten Journalisten grauenhafte Zustände beim Affenlabor Covance in Münster an die Öffentlichkeit. Szenen von schwer verhaltensgestörten und misshandelten Tiere hatten die Gesellschaft erschüttert. Mehrere Tierschutzvereine, darunter unser Verein, stellten Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Münster stellte die Verfahren ein, mit der Begründung, dass die bei Covance durchgeführten Tierversuche gesetzlich erlaubt bzw. sogar vorgeschrieben seien.

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21.09.2003 Strafanzeige gegen Tierversuchslabor Covance >> 

Aachen: Kaninchen reißen sich Därme raus

2003 stellten wir Strafanzeige gegen Tierexperimentatoren der TH Aachen. Durch Recherchen in wissenschaftlichen Journalen waren wir auf einen Tierversuch aufmerksam geworden, bei dem sich durch mangelhafte postoperatives Versorgung Kaninchen die eigenen Bauchnähte aufgebissen hatten und an herausgefallenen Gedärmen gestorben waren. Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch das Verfahren -  auch nach Beschwerde unseres Vereins - endgültig ein, mit der Begründung, es sei nicht sicher, dass die Versuche gegen deutsches Recht verstoßen würden.

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10.03.2003 Kaninchen zu Tode gequält – Ärzte gegen Tierversuche stellen Strafanzeige >>