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Leid und Tod von Mäusen im Tierversuch absichtlich oder aus Rohheit noch verstärkt

Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V. (ÄgT) hat Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg sowie des Universitätsklinikums Mannheim gestellt. Grund sind Hinweise auf gravierende Missstände in Tierversuchslaboren, bei denen nach Einschätzung des Vereins gesetzliche Vorgaben missachtet und Tiere über längere Zeiträume starkem Leid ausgesetzt worden seien. Die Informationen stammen von einer Person, die über Jahre in den Einrichtungen tätig war. Sie wandte sich an ÄgT, da sie das Vorgehen nicht mehr mittragen konnte. In beiden Fällen besteht der Verdacht schwerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.

Im DKFZ Heidelberg sollen über 1.000 Mäuse mit wachsenden Tumoren über die gesetzlich vorgeschriebenen Abbruchkriterien hinaus am Leben gehalten worden sein, um eine möglichst große Tumormasse zu gewinnen. Dabei erlitten die Tiere gravierende gesundheitliche Beeinträchtigungen wie epileptische Anfälle, Lähmungen und neurologische Ausfälle. Eine frühzeitige Tötung sei bewusst unterlassen worden. In einem Fall soll geäußert worden sein, man solle „froh sein, wenn die Tiere überhaupt Schmerzmittel bekommen“. Aus Sicht von ÄgT ist dies ein Hinweis auf eine verrohte Haltung gegenüber den Tieren.

In Mannheim richtet sich die Anzeige gegen Forscher am Universitätsklinikum, denen unter anderem das Töten von Mäusen ohne vernünftigen Grund sowie die Verursachung erheblicher Schmerzen und Leiden vorgeworfen wird. Wiederholte Fehlschläge bei der Blutentnahme führten zum vermeidbaren Tod mehrerer Mäuse – verursacht durch mangelnde Fachkenntnis und unzureichende Schulung. Zudem seien immunsupprimierte Mäuse, also Tiere mit angezüchtetem geschwächten körpereigenen Abwehrsystem, über Wochen hinweg einer unsterilen Umgebung ausgesetzt gewesen, nachdem sie aus steriler Haltung in ungeschützte Bereiche verbracht wurden. Ein defektes Sterilisationsgerät habe die hygienischen Mängel verschärft: Einstreu, Näpfe und anderes Käfigzubehör konnten nicht mehr keimfrei gemacht werden. In der Folge erkrankten viele Mäuse an schweren Infektionen, die mitunter auch zum qualvollen Tod führten. Verantwortliche unterließen es, trotz Kenntnis der Zustände, die Tiere umgehend hygienisch unterzubringen.

„Beide Fälle zeigen auf erschütternde Weise, dass das Leid der Tiere in der tierexperimentellen Forschung in Kauf genommen wird und aus Sicht der Forschenden weniger schwer wiegt als Forschungsergebnisse um jeden Preis“, so Nele Berndt, Juristin bei Ärzte gegen Tierversuche. „Solche Praktiken sind mit dem Tierschutzgesetz unvereinbar. Zudem zeigt der Umgang der Mitarbeiter mit den Tieren, dass es an Empathie für die Versuchstiere fehlt oder im Laufe der Zeit durch Abstumpfung verloren gegangen ist.“

Laut Tierschutzgesetz ist es strafbar, Wirbeltieren aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Die Person, die dem Verein die Informationen übermittelte, betonte, dass ihre Fassungslosigkeit über den technisch fehlerhaften und rohen Umgang mit den Tieren, den sie über Jahre hinweg beobachten musste, sie letztlich dazu veranlasste, sich hilfesuchend an den Verein zu wenden.

Der Verein fordert ein sofortiges Ende solcher Versuche und eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen.