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Verein Ärzte gegen Tierversuche erstattet Strafanzeige wegen Tierquälerei 

Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V. hat bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige wegen Tierquälerei erstattet. Im Rahmen eines Forschungsprojekts der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf wurden mindestens 14 Saatkrähen im Landkreis Dachau gezielt getötet. Die Taten fanden im März 2025 ohne die erforderliche Genehmigung statt. 

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat das Projekt mit dem Titel „Erweitertes Management von Saatkrähen zur Verhinderung landwirtschaftlicher und urbaner Schäden“ in Auftrag gegeben. Die Projektleitung liegt bei der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Ziel ist es, die Wirksamkeit tödlicher gegenüber nicht-tödlichen Maßnahmen zu vergleichen. Dabei kam es unter anderem zur Entnahme und Zerstörung von Nestern, zur Entfernung von Gelegen und zur gezielten Tötung einzelner Tiere. „Wir sehen in den Maßnahmen einen rechtswidrigen Tierversuch“, sagt Nele Berndt, Juristin bei Ärzte gegen Tierversuche. „Die Tiere wurden getötet, um wissenschaftliche Daten zu erheben. Das ist durch die Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht gedeckt.“

Nach Einschätzung von Ärzte gegen Tierversuche erfüllt das Projekt die Kriterien eines Tierversuchs gemäß §§ 7 ff. TierSchG. Eine entsprechende Genehmigung nach § 8 TierSchG liegt nach Kenntnisstand des Vereins nicht vor. Die erteilte Ausnahmegenehmigung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz erlaubt lediglich artenschutzrechtliche Eingriffe, nicht aber tierschutzrelevante Maßnahmen wie Tötung oder Gelegeentnahme.

Die Maßnahmen sind bis 2026 in mehreren Modellregionen geplant: Dachau, Bad Aibling, Erding, Straubing und Asbach-Bäumenheim. In Dachau wurden bereits 2024 erfolgreiche tierschonende Maßnahmen durchgeführt. Diese hätten aus Sicht des Vereins auch jetzt ausgereicht, um Schäden zu verhindern.

Die Tötung der Saatkrähen verstößt aus Sicht des Vereins gegen das Verbot, Tieren ohne „vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 17 TierSchG). Ein solcher Grund wäre nur dann gegeben, wenn das Projekt rechtmäßig genehmigt und alternativlos wäre. Beides sei nicht der Fall.

Die Saatkrähe ist nach EU-Recht und Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Eingriffe während der Brutzeit sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Der Landesbund für Vogelschutz kritisiert das Vorgehen ebenfalls und fordert tierschonende Alternativen.

Ärzte gegen Tierversuche e.V. fordert, das Projekt in dieser Form sofort zu stoppen, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und in Zukunft ausschließlich tierversuchsfreie und tierfreundlichere Methoden einzusetzen.

Erratum: 

In einer früheren Version der Pressemitteilung war von 80 bereits getöteten Saatkrähen die Rede. Diese Angabe basiert leider auf einer Verwechslung. Tatsächlich sind 14 Krähen bisher getötet worden. Insgesamt 80 Tiere können innerhalb des Projektes bis 2026 getötet werden. An der Strafbarkeit des Tötung ändert dies jedoch nichts.