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Tierversuche Allgemein

Tierversuche

Nach dem Wortlaut des Tierschutzgesetzes (§ 7) sind Tierversuche „Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können“. Doch das Tierschutzgesetz dient keineswegs dem Schutz von Tieren vor diesen Schmerzen, Leiden und Schäden. Vielmehr werden die Kriterien festgelegt, unter deren Voraussetzung Tiere in Versuchen verwendet werden dürfen. Und die Versuche dienen wiederum nicht dem Wohl des Tieres, sondern der Beantwortung unterschiedlichster wissenschaftlicher Fragestellungen des Forschers. Mit anderen Worten: unter dem Deckmantel des Tierschutzgesetzes darf Tieren nahezu jedes Leid angetan werden, ohne dass es dafür einen medizinischen Nutzen gibt. 

Die Artikel auf dieser Seite beleuchten das Thema „Tierversuche“ unter verschiedenen Aspekten: u.a. Basiswissen, wissenschaftliche Argumente und Studien, Finanzierung von Tierversuchen sowie Grundlagenforschung.

Warum Tierversuche nicht nötig sind

Tierversuche sind nicht geeignet, die Wirkung und Gefährlichkeit von Stoffen für den Menschen zu beurteilen. Mittlerweile erkennen immer mehr Wissenschaftler, Politiker und Bürger, dass Tierversuche nicht halten, was sie versprechen.

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