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Tierversuche im Bereich der Militärforschung unterliegen strengster Geheimhaltung, weswegen nur spärliche Informationen an die Öffentlichkeit dringen. Die Antworten des Bundesverteidigungsministeriums vom Februar 2021 und aktuell vom Juni 2026 auf zwei Kleine Anfragen der Bundestagsfraktion DIE LINKE offenbaren schockierende Details zu Tierversuchen bei der Bundeswehr. (1,2) 

Jedes Tier ist eines zu viel

Laut Tierschutzgesetz sind Tierversuche zur Entwicklung und Erprobung von Waffen und Munition verboten. (3) Dennoch wurden zwischen 2020 und 2024 mindestens 2.024 Tiere für Versuchszwecke der Bundeswehr eingesetzt. Darunter waren 1.735 Ratten (86 %), 194 Hunde, 50 Mäuse, 25 Schafe, 14 Wölfe und 6 Meerschweinchen. (2) In den Jahren 2000 bis 2019 waren es insgesamt 7.507 Tiere. (3) Auch finden weiterhin Übungen an Tieren zu Ausbildungszwecken statt. Die Kosten für diese Tierversuche werden nicht bekannt gegeben; die Genehmigung erfolgt durch die Bundeswehr selbst.

Die Bundeswehr plant ihre Tierversuche bis 2029 auszuweiten. (2) Ärzte gegen Tierversuche fordert seit Jahren eine Abkehr von militärischen Tierversuchen und den Einsatz humanrelevanter Forschungs- und Ausbildungsmethoden, die verletzten Menschen zugutekommen.

Für weitere Forschungs- und Ausbildungsvorhaben wurden externe Einrichtungen beauftragt, auf deren Konto zwischen 2012 und 2020 weitere 4.254 Tiere gehen – für 2021 bis 2025 sind die Zahlen nicht bekannt. Die Kosten für die externen Aufträge beliefen sich von 2012 bis 2019 auf knapp 2 Millionen Euro. Die Tierzahlen der externen Einrichtungen finden Eingang in den Jahresmeldungen des jeweiligen Bundeslandes, nicht in den Verbrauchszahlen der Bundeswehr. Auch die Genehmigung bzw. Anzeige obliegt dem jeweiligen Bundesland. Die Bundeswehr beauftragt die externe Einrichtung erst, wenn eine Genehmigung vorliegt. 

Nervenkampfstoffe und Verstrahlung

Die Tierzahlen sind schockierend genug, aber was geschieht mit den Tieren? Die folgende Auflistung gibt nur einen kleinen Teil der Palette der Grausamkeiten, denen Tiere bei der Bundeswehr – ob intern oder durch externen Auftrag – ausgesetzt werden. (1)

  • Schwere Hautverletzungen bei Mäusen
  • Knorpeltrauma bei Kaninchen
  • Mehrfache Verletzung (Polytrauma) bei Mäusen
  • Verletzung des Gesichtsnervs bei Mäusen
  • Spätfolgen nach ionisierender Strahlenbelastung bei Mäusen
  • Vergiftung mit Nervenkampfstoff VX bei Ratten und Meerschweinchen
  • Vergiftung mit Nervenkampfstoff Soman oder Senfgas (Schwefellost) bei Ratten
  • Nervenverletzung und Blutverlust bei Schweinen
  • Blutungsschock und stumpfes Trauma bei Mäusen
  • Annähen eines Haut-Muskel-Lappens bei Schweinen
  • Tötung von 7.250 Mäusen, Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen zur Organentnahme zum Zweck der Behandlung neuromuskulärer Störungen bei Nervenkampfstoffvergiftung

Von 65 Tierversuchsvorhaben seit 2012 wurden zwei nicht genehmigt, bzw. nicht durchgeführt. Bei dem nicht genehmigten Versuch handelt es sich um VX-Vergiftung über die Haut am Meerschweinchen. VX ist ein Nerven-Kampfstoff, der über die Haut in den Körper eindringt, die Atemmuskulatur lähmt und innerhalb weniger Minuten unter starken Krämpfen und Schmerzen zum Tod führt. Ein 2015 beantragter Tierversuch wurde wegen zu großer Belastung für die betreffenden Tiere nicht genehmigt. 2013 und 2015 wurden ähnliche Versuche offensichtlich genehmigt – hier waren die Meerschweinchen narkotisiert.

Abgesehen von der ethischen Fragwürdigkeit, ist eine Übertragbarkeit auf die Situation beim Menschen nicht gegeben. 

Auch Affen mussten für militärische Zwecke leiden. Von 2005-2009 wurden beim Deutschen Primatenzentrum Göttingen (DPZ) Experimente mit Pocken-Viren an 18 Makaken in Auftrag gegeben. Bei 9 Krallenaffen wurde durch eine nicht genannte externe Einrichtung die Nervenkampfstoffexposition „verifiziert“. 

Besonders erschütternd ist, dass auch einige Versuche mit Schweregrad „mittel bis schwer“ aufgelistet wurden. So wird bei Mäusen ein Knochen gebrochen oder durchtrennt, mit einer Metallplatte verschraubt und mit Bakterien infiziert. 176 Mäuse mussten dafür in einer externen Einrichtung leiden und sterben. Informationen zu Schweregraden und konkreten Versuchen im Zeitraum 2021 bis 2025 wurden nicht mit der Öffentlichkeit geteilt.

Schweine verstümmelt für chirurgische Übungen

Beim sogenannten „Life Tissue Training (LTT)“ werden im Auftrag der Bundeswehr durch eine externe Einrichtung jährlich Lehrgänge durchgeführt. Dabei werden Schweine verstümmelt („Damage Control Surgery“), um von Einsatzkräften wieder zusammengeflickt zu werden. Jedes Jahr werden hierfür zwischen 9 und 12 Schweine verwendet. Hinzu kommen chirurgische Maßnahmen an Mäusen, Ratten und Meerschweinchen. 

Solche Übungen sind völlig antiquiert, denn heute gibt es eine Vielzahl an modernen Übungstools, mit denen chirurgische Eingriffe erlernt und geübt werden können. Dazu zählen lebensechte menschliche Modelle, die Puls und Atmung haben und bluten können sowie hochmoderne Computersimulatoren, die ein absolut authentisches Operationsgefühl bieten, inklusive haptischer Wahrnehmung und unvorhersehbaren Komplikationen. Diese sind nicht nur aus ethischen Gründen vorzuziehen, sondern sind vor allem auch didaktisch sinnvoll, denn wenn Sanitäter und Ärzte im „falschen Körper“ lernen, ist das geradezu verantwortungslos. In der Notfallsituation müssen in Sekunden anhand von sogenannten Landmarken die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Landmarken, also Orientierungspunkte am und im Körper, unterscheiden sich jedoch gravierend zwischen Mensch und den verschiedenen Tierarten. Erst am Tier zu „trainieren“ ist ein Umweg, der Menschenleben kosten kann! 

Die Unzulässigkeit solcher Übungen wurde in einem Fall der US-Armee bestätigt, die chirurgische Trainings an Schweinen und Ziegen an Truppenübungsplätzen in Deutschland durchführen wollte. Im Jahr 2010 untersagten die Behörden die Versuchsvorhaben mehrmals. In einem Fall klagte das US-Militär gegen die behördliche Entscheidung, welche daraufhin gerichtlich bestätigt wurde. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung der Auffassung von Gutachtern, dass die Qualität der Dummies so realitätsnah sei, dass man nicht auf Tiere zurückgreifen muss. Die Tierversuche durften nicht durchgeführt werden!

Dass angesichts solch ausgeklügelter Systeme bei der Bundeswehr weiterhin Schweine und Nagetiere herhalten müssen, ist skandalös! 

Warum ist das erlaubt?

Im Tierschutzgesetz 7a Abs. 3 heißt es: „Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Waffen und Munition und dazugehörigem Gerät sind verboten.“

Nicht verboten sind jedoch Tierversuche, die sich mit den Folgen von Waffen und Munition beschäftigen. Also beispielsweise, um die optimale Behandlung nach speziellen Kriegsverletzungen zu finden. Das bedeutet aber, dass den Tieren diese zunächst zugefügt werden.

Solange also keine Waffen und Munitionen entwickelt und erprobt werden, sind Tierversuche unter dem Mantel der Grundlagenforschung oder zur vorgeblichen Sicherheit von Soldaten und Zivilbevölkerung erlaubt. 

Fazit

Was auch immer die Motive und Begründungen für militärische Experimente sind, Tierversuche sind ethisch verwerflich und ihre Ergebnisse sind nicht zuverlässig auf den Menschen übertragbar. Deshalb muss auch die Bundeswehr auf humanbasierte Forschungsmethoden setzen, um die Entwicklung von Therapien und Behandlungen für den Menschen voranzubringen.

26.06.2026

Quellen

  1. Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Bundestagsfraktion DIE LINKE; BT-Drucksache 19/26074 vom 21.01.2021
  2. Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung auf eine Schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Ina Latendorf (DIE LINKE); BT-Drucksache 21/3928 vom 30.01.2026
  3. Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006, zuletzt geändert durch Artikel 280 der Verordnung vom 19.Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), §7a Abs. 3
  4. Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Tierschutzbericht 2015, S. 129