Sprache auswählen

To Homepage

Bremer Senat nimmt Skandalurteil nicht hin

Der Bremer Gesundheitssenator hat aktuell Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Hintergrund ist, dass im Dezember 2012 das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden hatte, die an der Universität Bremen praktizierten Affenhirnversuche seien zulässig.

Die Richter folgten unter anderem einem Gutachten des Deutschen Primatenzentrums, der größten deutschen „Zucht- und Liefereinrichtung" für Affen,
und kamen zu dem Ergebnis, dass die Tiere »allenfalls mäßigen Belastungen« ausgesetzt sind, die nicht so gewichtig sind, dass die Forschungsfreiheit dahinter zurückstehen müsste. Das Gericht ließ darüber hinaus keine Revision zu. Dies nimmt der Bremer Senat nicht hin und will vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Im Oktober 2008 verweigerte die damals für Tierschutz zuständige Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter aus ethischen Gründen und mangels zu erwartenden medizinischen Nutzens die Verlängerung der Genehmigung der qualvollen Versuche am Affenhirn, wogegen Die Universität klagte.

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche begrüßt die Entscheidung des Senats, das unethische Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht kampflos hinzunehmen.

Weitere Infos

Der Fall Bremen >>