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Die Bundesregierung beabsichtigt auf massiven Druck der Tierversuchslobby (1), mit einem „Tierversuchsgesetz“ ein eigenständiges Gesetz zu schaffen, in dem zukünftig die Regelungen zu Tierversuchen festgeschrieben sind - losgelöst vom Tierschutzgesetz. Millionen von Tieren in deutschen Laboren droht eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzstatus. 

Was heute noch verboten ist, könnte künftig erlaubt werden. Jetzt entscheidet sich, ob der Schutz von Tieren in Laboren erhalten bleibt oder massiv geschwächt wird.

Jetzt müssen wir gemeinsam handeln!

Um diese massive Abschwächung des Tierschutzes zu verhindern, hat sich ein großes Bündnis aus Organisationen zusammengeschlossen und eine Bundestagspetition gestartet.

 

Zur Petition

 

Es drohen unter anderem:

  • die Legalisierung des systematischen Tötens sogenannter „Überschusstiere“ aus wirtschaftlichen Gründen
  • eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und eine deutliche Reduktion der behördlichen Prüftiefe und -befugnisse
  • die Erleichterung von Qualzucht sowie betäubungslosen Eingriffen, Amputationen und Tötungen
  • der Wegfall der Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung von Tieren in Laboren

 

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Wir brauchen Sie!

Wir müssen mindestens 30.000 Unterschriften bis zum 31.08.2026 sammeln, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema befasst und wir unsere Kritik persönlich vortragen können. Jeder Mensch, unabhängig von Nationalität, Alter oder Wohnort kann die Petition unterzeichnen.
Gemeinsam machen wir deutlich: Eine weitere Abschwächung des Schutzes von Tieren in Laboren ist nicht hinnehmbar.

 

Zur Petition  Zum Erklärvideo

 

Unsere Forderung an den Bundestag: die Regelungen zu Tierversuchen müssen im Tierschutzgesetz verbleiben!

Statt neue Gesetze im Interesse der Tierversuchslobby zu schaffen, muss die EU-Tierversuchsrichtlinie endlich vollständig umgesetzt werden. Trotz des formalen Endes des Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland bestehen weiterhin erhebliche Defizite (2).

Unsere konkreten Forderungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie:

  • Bevorzugte Förderung, schnellere Anerkennung und gezielte Erweiterung von tierversuchsfreien Methoden,
  • Anerkennung von Angst als eigenständige Belastungsdimension,
  • Einführung einer verbindlichen Schmerz- und Leidensobergrenze,
  • Ausschluss von Genehmigungsfiktionen,
  • Rückblickende Bewertungen aller Tierversuche, unabhängig von Schweregrad und Tierart,
  • Sofortige Veröffentlichung genehmigter Tierversuche sowie deren Ergebnisse und rückblickender Bewertungen,
  • Paritätisch besetzte Tierversuchskommissionen mit ausgewiesener Expertise in tierversuchsfreien Methoden und Ethik.

Die Herauslösung der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz wäre ein gravierender Rückschritt – für den Tierschutz und für rechtsstaatliche Prinzipien.

Ärzte gegen Tierversuche setzt sich grundsätzlich für die Abschaffung aller Tierversuche ein. Diese Petition richtet sich gegen die aktuelle Forderung der Tierversuchslobby, die Tierschutzstandards im Tierversuchsrecht noch weiter zu senken.

 

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Jetzt unterschreiben

Unterstützen Sie unsere Bundestagspetition und setzen Sie ein klares Zeichen gegen dieses geplante Gesetz und für den Schutz von Tieren in den Laboren. Jede Stimme zählt.

Zur Petition

 

 

Kooperierende Organisationen

ÄGT - Logo   BMT - Logo   DJGT - Logo   Deutscher Tierschutzbund - Logo   Mensch Fair Tier - Logo   Menschen für Tierrechte Logo   Pakt - Logo   Pakt - Logo   Team Tierschutz - Logo
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

Unterstützt durch

Förderverein Peter Singer Preis - Logo   Naida - Logo      Tierärzte für Tiere - Logo   XOrga - Logo

 

 

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Quellen

  1. Tierversuchsgesetz: Warum die Länder kurz vor Jahresende noch einen Brandbrief an den Bund schickten. Table.Briefings, 06.01.2026
  2. Falsche Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht. Ärzte gegen Tierversuche, 04.12.2023