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Jährlich werden Schätzungen zufolge über 100.000 Mäuse in der EU und in Großbritannien für Botox-Tests verwendet und  getötet. Dabei werden ihnen unterschiedliche Dosen des Nervengifts injiziert, was zu Lähmungen, Atemnot und schließlich zum Tod führt. Diese Tests verursachen schwerstes Leiden und werden trotz verfügbarer tierversuchsfreier Methoden weiterhin routinemäßig durchgeführt.

Das Nervengift Botulinumtoxin - kurz Botox genannt - wird zwar auch medizinisch eingesetzt, die Nachfrage wird jedoch überwiegend durch ästhetische Anwendungen bestimmt, etwa zum Glätten von Gesichtsfalten. Dennoch gilt Botox rechtlich als Arzneimittel und fällt dadurch nicht unter das Verbot von Tierversuchen für Kosmetik. Gleichzeitig schreiben veraltete Vorschriften Tierversuche bei mehreren Produktionsschritten weiterhin als Standard vor.

Tierversuchsfreie Testmethoden, etwa auf Basis menschlicher Zellen, stehen seit über zehn Jahren zur Verfügung und liefern wissenschaftlich zuverlässige Ergebnisse. Trotzdem werden Tierversuche weiterhin genehmigt und durchgeführt. Zudem fehlt es an Transparenz darüber, wie viele Tiere verwendet werden und warum diese Tests noch stattfinden.

Direkt zur Petition >>

 Unsere Forderungen

  • Streichung des Botox-Tests an Mäusen aus dem Europäischen Arzneibuch.  
  • Transparenz über Anzahl und Zweck der verwendeten Tiere. 

Was ist Botox?

Botulinumtoxin („Botox“) ist ein natürlich vorkommendes Nervengift und eines der stärksten bekannten Toxine. In der Qualitätskontrolle während der Botox-Herstellung wird Mäusen die Substanz in unterschiedlichen Dosierungen injiziert. Die Tiere leiden über Tage hinweg unter fortschreitender Lähmung und Atemnot; viele sterben schließlich durch Ersticken. Diese Tests sind nach EU-Recht (Richtlinie 2010/63) als Schweregrad „schwer“ eingestuft – die höchste Kategorie für Tierleid.

Besonders in Großbritannien, Irland und bis vor kurzem in Deutschland werden sie noch durchgeführt.

Tierversuchsfreie Methoden 

Seit 2011 stehen moderne, tierversuchsfreie Methoden zur Verfügung – vor allem auf Basis menschlicher Zellkulturen. Diese liefern nicht nur zuverlässige Ergebnisse, sondern sind auch wissenschaftlich relevant für den Menschen.

Trotzdem werden weiterhin Genehmigungen für Tierversuche erteilt. Ein Grund: Im Europäischen Arzneibuch (Europäische Pharmakopöe) gilt der Maus-Test (LD 50) noch immer als Standard.

Das zeigt ein massives Versagen bei der regulatorischen Umsetzung und Anerkennung bestehender tierversuchsfreier Methoden. 

Rechtliche Grauzone

Botox wird zwar auch medizinisch eingesetzt (z. B. bei Muskelkrämpfen oder Augenlidzuckungen), der Großteil der Anwendung ist jedoch ästhetisch.

Tierversuche für Kosmetika und die Einfuhr entsprechender Produkte sind in der EU seit 2013 verboten. Doch Botox unterliegt als injizierbares Produkt dem Arzneimittelrecht und fällt so nicht unter das Verbot. Dennoch dürften Botox-Tierversuche nicht genehmigt werden, da bei der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung der vorgebliche Nutzen (Faltenglättung) das schwerste Tierleid nicht aufwiegen dürfte. 

Mangelnde Transparenz

Es fehlen öffentlich verfügbare  Daten zum Umfang dieser Tierversuche und Art der Testung (es gibt unterschiedliche Testschritte im Herstellungsprozess). Verbraucherinnen und Verbraucher werden zudem häufig darüber im Unklaren gelassen, dass die  Produkte an Tieren getestet wurden. 

Petition: Stoppt Botox-Tierversuche

  • Streichung des Botox-Tests an Mäusen aus dem Europäischen Arzneibuch.
  • Transparenz über Anzahl und Zweck der verwendeten Tiere.

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Unterschriftenlisten-Übergabe gegen Botox-Tierversuche

Kampagne 2007-2023

Im Rahmen unserer Kampagne gegen Botox-Tierversuche haben wir bereits zweimal Unterschriften übergeben: 2012 waren es über 61.000 Unterschriften an die Genehmigungsbehörde in Hamburg und 2023 zusammen mit unseren internationalen Partnern über 165.000 Unterschriften an die Europäische Arzneimittelagentur EMA in Amsterdam. Alle Infos zur damaligen Kampagne >>