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Tiere leiden weiter für Lippenstift und Make-up

Seit dem 11. März 2009 verbietet die Kosmetikrichtlinie europaweit Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe sowie die Vermarktung von an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und –rohstoffen. Für drei Tierversuche ist eine längere Frist bis 2013 vorgesehen, die nun jedoch nach dem Willen der EU weiter verschoben werden soll. Laut dem bundesweit aktiven Verein Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) sind Tierversuche für Kosmetik weder notwendig noch sinnvoll, weshalb der Verein fordert, am ursprünglich beschlossenen Verbot festzuhalten.

Mit der kürzlich gestarteten Kampagne »NEIN zu Tierqualkosmetik!« will der bundesweit aktive Verein Ärzte gegen Tierversuche gemeinsam mit seinen europäischen Partnern der Politik verdeutlichen, wie wichtig die Beibehaltung des beschlossenen Verbotes der Kosmetiktierversuche ist und die Verbraucher keine Tierqualkosmetik wünschen.

Dass überhaupt Tierversuche für Kosmetik durchgeführt werden, ist laut Ärztevereinigung der Profitgier der Hersteller zuzuschreiben. Diese überschwemmen den Markt mit immer neuen Schönheits- und Pflegeprodukten, die niemand braucht. Tiere sterben für überflüssige Innovationen einen grausamen Tod, während der Verbraucher trotzdem nicht vor schädlichen Wirkungen geschützt ist. Denn die Tierversuche dienen einzig der rechtlichen Absicherung der Produkterfinder im Falle von Gesundheitsschäden, heißt es von Seiten des Ärzteverbandes.

»Tierversuche für Kosmetik sind unmoralisch und von vornherein nicht notwendig«, meint Diplombiologin Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Ärzte gegen Tierversuche. »Über 8.000 altbewährte Inhaltstoffe sind verfügbar. Zahlreiche Firmen, die tierversuchsfreie Kosmetik herstellen, beweisen, dass daraus beliebig viele neue Produkte ganz ohne Tierleid kreiert werden können«, so Bitz weiter.

Dem politisch besiegelten Verbot der Vermarktung von tierquälerischer Kosmetik und der Testung an Tieren liegt ein jahrelanger politischer Kampf zahlreicher Tierrechts- und Tierversuchsgegnerorganisationen zugrunde. Die letztlich verabschiedete Kosmetikrichtlinie ist nach Ansicht der ÄgT eine große Errungenschaft, enthalte jedoch zu großzügige Regelungen für die Weiterführung von Tierversuchen für Kosmetik.

So konnte nicht verhindert werden, dass Tierversuche zur Giftigkeit bei wiederholter Gabe, zur Reproduktions-Giftigkeit sowie zur Aufnahme, Verteilung, Verstoffwechslung und Ausscheidung einer Substanz noch bis 2013 erlaubt sind. Nach Plänen der EU soll diese Frist nun verlängert werden, da ihrer Ansicht nach nicht die erforderlichen anerkannten tierversuchsfreien Methoden zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass Tierversuche zur Testung von Allergie und Krebs auslösenden Wirkungen ebenfalls weiter erlaubt werden sollen, obwohl diese bereits seit 2009 verboten sind.

Der Verein kritisiert die Pläne der EU und moniert zudem, dass bei Vermarktung eines Lippenstiftes oder einer Schönheitscreme außerhalb der EU auch weiterhin Tiere für die Kosmetik ihr Leben lassen werden, da in manchen Ländern, wie China, oftmals Tierversuche vorgeschrieben sind. »Erst wenn es ein weltweites Verbot für die Testung von kosmetischen Inhaltstoffen und Endprodukten sowie deren Verkauf gibt, kann von einem wirklichen Erfolg gesprochen werden. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass zumindest das ohnehin unzureichende EU-weite Testungs- und Vermarktungsverbot nicht noch weiter aufgeweicht wird«, erklärt Silke Bitz.

Mit der 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie tritt eine stufenweise Einschränkung der Tierversuche im Kosmetiksektor in Kraft. Erster Teilerfolg war im September 2004 das EU-weite Verbot der Testung kosmetischer Fertigprodukte am Tier.