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Bei der heutigen Abstimmung über die Neufassung der Tierversuchsrichtlinie* hat das EU-Parlament deutliche Verschlechterungen beschlossen. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche wirft den Volksvertretern »Verrat an den Tieren« vor.

Die EU überarbeitet derzeit die über 23 Jahre alte Tierversuchrichtlinie. Der Entwurf der EU-Kommission war laut der bundesweiten Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche zwar nicht zufriedenstellend, beinhaltete jedoch einige gute Ansätze. »Das Parlament hat sich zum Handlanger der milliardenschweren Tierversuchslobby gemacht und den Entwurf total ausgehöhlt«, erzürnt sich Dr. med. vet. Corina Gericke, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Ärzteverbandes. »Die Nutznießer von Tierversuchen behaupten gebetsmühlenartig, dass strengere Gesetze dem medizinischen Fortschritt schaden würden. Einen Beweis hierfür bleiben sie aber schuldig«, so Gericke weiter.

Die Abgeordneten stimmten unter anderem für folgende Punkte:

  • Tierversuche, die »erhebliche« Leiden verursachen und dazu »länger anhaltend« sind, sollen erlaubt sein.
  • Tiere dürfen wiederholt in schmerzhaften Experimenten verwendet werden.
  • Affen dürfen weiterhin für jeden nur denkbaren Zweck verwendet werden. Die Beschränkung auf Forschung für »lebensbedrohliche« und »schwächende« Krankheiten, wie die Kommission vorschlug, ist gestrichen.
  • Es gibt keine wirksamen Vorgaben, um den Fang wildlebender Affen fürs Labor einzudämmen.
  • Forscher sollen selbst entscheiden können, für welche Experimente sie eine Genehmigung beantragen, da die Genehmigungspflicht vom Schweregrad des Experiments abhängt. Dieser wird aber vom Forscher selbst festgelegt.
  • Die rückwirkende Bewertungen der Ergebnisse, wie von der Kommission vorgesehen, ist für die allermeisten Tierversuche gestrichen.
  • Weiterhin fehlt eine konkrete Strategie für den Ausstieg aus dem Tierversuch.

In der EU werden pro Jahr mehr als 12 Millionen Tiere in Tierversuchen verwendet. Die Richtlinie 86/609 aus dem Jahr 1986 regelt Tierversuche in der EU und legt Mindeststandards fest, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Im November 2008 hat die EU-Kommission ihren Novellierungsentwurf vorgelegt, der nun von den Gremien der EU beraten wird. Über den Entwurf muss nun noch der Ministerrat abstimmen und schließlich – nach der Europawahl - das Parlament in zweiter Lesung.

* Richtlinie des Rates 86/609/EWG vom 24. November 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere - Mehr zur Richtlinie >>