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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasste sich gestern mit der Frage, ob Kosmetika, für die außerhalb der EU Tierversuche durchgeführt wurden, in die EU eingeführt werden dürfen. Hintergrund war die Klage eines Kosmetikverbands. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche begrüßt die Empfehlung des Generalanwalts an den Europäischen Gerichtshof, keine kosmetischen Produkte zuzulassen, deren Inhaltsstoffe an Tieren getestet wurden.

Das Einfuhrverbot von tiergetesteten Kosmetika bedeutet, dass Ergebnisse aus Tierversuchen nicht verwendet werden dürfen, egal, wo und zu welchem Zweck diese durchgeführt worden sind, erklärte der Generalanwalt Michal Bobek in einer Anhörung im Europäischen Gerichtshof gestern in seinen Schlussanträgen.

Der Ärzteverein begrüßt diese Empfehlung, die bestätigt, dass das bestehende EU-weite Kosmetiktestverbot an Tieren nicht einfach umgangen werden kann, indem die Tierversuche in Drittländer verlagert werden.

Die Klage vor dem englischen High Court war von der Europäischen Vereinigung für kosmetische Bestandteile (EFfCI) erhoben worden, um den Umfang des EU-weit geltenden Tierversuchsverbots für Kosmetika zu klären. Drei Unternehmen hatten außerhalb der EU bestimmte Bestandteile an Tieren getestet, um die kosmetischen Mitteln in Japan oder China verkauft zu dürfen. Der EuGH sollte nun klären, ob eine Einfuhr dieser Kosmetika in das Vereinigte Königreich gegen die EU-Kosmetikverordnung verstößt.

Im Rahmen des Verfahrens war der europäische Dachverband des Ärztevereins, die Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE), als Streithelfer zugelassen.