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Tiere sterben trotzdem für die Schönheit

In Kürze ist in Europa der Verkauf von tiergetesteten Kosmetika und deren Inhaltstoffen verboten. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche bezeichnet dies als Meilenstein, kritisiert aber die mangelnde Überprüfbarkeit sowie wässrige Kriterien. Die Regelungen würden kaum helfen, wirklich Tierleben zu retten und den Verbraucher zu schützen.

Am 11. März 2009 tritt im Rahmen der 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie* das Verbot von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe sowie der Vermarktung von an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und –rohstoffen in Kraft. Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche begrüßt diese Errungenschaft sehr. „Das Vermarktungs- und Tierversuchsverbot ist ein Meilenstein auf dem Weg zur gänzlichen Abschaffung der Tierversuche in der Kosmetik, für die es weder ethisch noch wissenschaftlich jemals eine Rechtfertigung gab“ kommentiert Diplombiologin Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Ärztevereins.

Trotz des großen Erfolgs, dass künftig zumindest laut Gesetz EU-weit kein Handel mit Kosmetik betrieben werden darf, für die zuvor Tieren die Haut oder Augen verätzt wurden, ist nach Einschätzung der Ärzte gegen Tierversuche die Frage nach der praktischen Umsetzung ein kritischer Punkt. Denn unklar ist, ob und wie das Verbot kontrolliert werden kann und wird.

Dass überhaupt Tierversuche für Kosmetik durchgeführt werden, ist der Profitgier der Hersteller zuzuschreiben. Diese überschwemmen den Markt mit immer neuen Cremes und Duschgels, die niemand braucht. Für zahllose Tiere bedeutet das einen grausamen Tod und für den Verbraucher trotzdem keine Sicherheit. Denn die Tierversuche dienen einzig der rechtlichen Absicherung der Produkterfinder im Falle von Gesundheitsschäden, heißt es von Seiten des Ärzteverbandes.

Zu kritisieren ist zudem, dass bei Vermarktung eines Lippenstiftes oder einer Schönheitscreme über die Grenzen der EU hinaus auch weiterhin Tiere für die Kosmetik ihr Leben lassen werden, da in manchen Ländern, wie China, oftmals Tierversuche vorgeschrieben sind. „Erst wenn es ein weltweites Verbot für die Testung von kosmetischen Inhaltstoffen und Endprodukten sowie deren Vermarktung gibt, kann von einem wirklichen Erfolg gesprochen werden“ erklärt Silke Bitz.

Dem politisch besiegelten Verbot der Vermarktung von tierquälerischer Kosmetik und der Testung an Tieren liegt ein jahrelanger politischer Kampf zahlreicher Tierschutzorganisationen zugrunde. Immer wieder wurde das Verbot verschoben und letztlich konnte nicht verhindert werden, dass für drei Bereiche (Giftigkeit bei wiederholter Gabe, Reproduktions-Giftigkeit und Toxikokinetik**), noch bis 2013 Tierversuche erlaubt sind. Zudem kann diese Frist nochmals verlängert werden, wenn keine anerkannten tierversuchsfreien Methoden zur Verfügung stehen.

Mit der 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie tritt eine stufenweise Einschränkung der Tierversuche im Kosmetiksektor in Kraft. Erster Teilerfolg war im September 2004 das EU-weite Verbot der Testung kosmetischer Fertigprodukte am Tier sowie ein Verkaufsverbot von tiergetesteten Kosmetikprodukten und –rohstoffen, was damals jedoch an das Vorhandensein anerkannter Testmethoden geknüpft war.

*Richtlinie 2003/15/EG Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel 
**Aufnahme, Verteilung, Verstoffwechslung und Ausscheidung einer Substanz