Sprache auswählen

To Homepage

Parlament zementiert mangelhafte Tierschutzbestimmungen

Nach jahrelangem Tauziehen zwischen Tierversuchsgegnern, Experimentatoren und den EU-Gremien ist heute das neue Regelwerk zum vorgeblichen Schutz der für Versuche verwendeten Tiere auf EU-Ebene verabschiedet worden. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) zeigt sich bestürzt darüber, dass selbst minimale Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes bis zuletzt torpediert wurden und gegenüber der mächtigen Tierversuchslobby nicht durchsetzbar waren.

Die neue Tierversuchsrichtlinie ist eine große Enttäuschung für die EU-Bürger, die dem Tierversuch in eigens von der EU durchgeführten Umfragen eine klare Abfuhr erteilen. So forderten in einer Umfrage der EU-Kommission aus dem Jahr 2006 zwischen 84 und 94 Prozent der rund 40.0000 Befragten einen effektiven Schutz nicht nur für Affen, Katzen und Meerschweinchen, sondern auch für Mäuse und Fische.

»Diese blanke Ignoranz der Volksvertreter gegenüber dem Bürgerwillen zeigt wieder einmal, dass die Politik sich von der einflussreichen Tiernutzerlobby hat einnehmen lassen. Auch die alarmierenden Beweise für die wissenschaftliche Notwendigkeit des Ausstiegs aus dem Tierversuch wurden schlichtweg unter den Teppich gekehrt«“, kommentiert Diplom-Biologin Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Ärzte gegen Tierversuche. »Die Leidtragenden sind in erster Linie die über 12 Millionen wehrlosen Tiere, die in Europas Labors für nutzlose Versuche zu Tode geforscht werden«, so Bitz weiter.

Der ursprüngliche, von der EU-Kommission im November 2008 vorgelegte Richtlinienentwurf enthielt einige tierschutzrechtliche Verbesserungen, doch selbst diese wurden im Verlauf der Verhandlungen aufgeweicht oder gestrichen.

Änderungsanträge der Fraktion der Grünen für die heutige Abstimmung, die darauf abzielten, tierschutzrelevante Forderungen, die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission enthalten waren, wieder aufzunehmen, wurden nicht angenommen.

So ist jetzt die Forschung an Affen nahezu grenzenlos erlaubt, die ethische Bewertung beim Genehmigungsprozess der Versuche entfällt gänzlich und sogenannte Alternativmethoden müssen nicht bereits angewandt werden, sobald sie verfügbar sind, sondern erst, wenn sie offiziell anerkannt sind, was Jahrzehnte dauern kann. Als ebenfalls dramatische Verschlechterung bezeichnen die ÄgT die Vorgabe, dass die Mitgliedsstaaten keine strengeren Tierschutzstandards erlassen dürfen.

Die Ärztevereinigung hatte in ausführlichen Stellungnahmen an die EU-Abgeordneten deutlich auf die Notwendigkeit einer Kehrtwende weg vom Tierversuch hingewiesen. Letztlich wurde jedoch den Interessen der Tierversuchslobby mehr Gehör geschenkt. Die Mitgliedsstaaten müssen die neue Richtlinie in den nächsten zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. In Deutschland gilt es nun, darauf hinzuwirken, dass das ohnehin schon unzureichende Tierschutzrecht nicht verschlechtert wird, bzw. zu versuchen, doch noch tierschutzrelevante Verbesserungen einzubringen.