Affenqual in Bremen
16 Organisationen kritisieren vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht fällt durch tierschutzfeindliche Urteile und Aussagen auf. Zuständig ist der vorsitzende Richter Dieter Kley, der unter anderem das Staatsziel Tierschutz als „kleines Steinchen" bezeichnet. 16 Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, darunter die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche, sowie mehr als 25.000 Einzelpersonen fordern das Präsidium des Gerichts auf, die Zuständigkeit für das Tierschutzrecht einem unvoreingenommenen Richter anzuvertrauen.
Im Jahr 2006 sorgte Richter Kley zum ersten Mal für Aufsehen, als er im sogenannten „Schächt-Prozess" unter anderem das in Artikel 20a Grundgesetz festgeschriebene Staatsziel Tierschutz als „kleines Steinchen" bezeichnete und darüber hinaus die tierschutzfreundlichen Stellungnahmen zweier Bundestagsabgeordneter, die an der Formulierung des „Schächt-Paragraphen" beteiligt waren, mit den Worten „Was die sagen, interessiert uns nicht" vom Tisch wischte. Es wurde ein Befangenheitsantrag gestellt, über den nie entschieden wurde, weil Richter Kley die Zuständigkeit für das Tierschutzrecht zeitweise entzogen wurde.
Inzwischen wurde dem Richter die Zuständigkeit für das Tierschutzrecht wieder zugewiesen. Der erste Tierschutzfall von Richter Kley bestätigte die schlimmsten Erwartungen der Tierschützer: Die Affenversuche in Bremen wurden nach jahrelangem Rechtsstreit endgültig zugelassen. Hätte der Richter dem Staatsziel Tierschutz auch nur eine ansatzweise angemessene Bedeutung zukommen lassen, dann hätte er ein Revisionsverfahren zulassen müssen. Stattdessen lehnte er die Revision ab und erklärte die Tierversuchskommissionen und die Genehmigungspraxis für bedeutungslos, da sie aus seiner Sicht ohnehin allen Tierversuchsanträgen zustimmen müssen.
Auf Initiative der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt nahmen das 16 Tierschutzorganisationen zum Anlass, sich zusammenzuschließen und sich in einem öffentlichen Appell an das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts zu wenden. Diesen Appell haben bereits mehr als 25.000 Personen unterzeichnet. Das Präsidium hat bislang nur geantwortet, dass voraussichtlich über eine Neuverteilung der Geschäfte entschieden werden muss, wenn der Bundespräsident einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ernennt. Dieser Schritt steht demnächst an.