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Erstmals Klage gegen die Durchführung eines Tierversuchs 

Ärzte gegen Tierversuche begrüßen die vom Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) aktuell eingereichte Klage gegen in Baden-Württemberg genehmigte Hirnversuche an Primaten. Nach Angaben des bmt wurden das Leid für die im Versuch verwendeten Primaten zu niedrig eingestuft und zudem unzulässigerweise Zwangsmethoden an den Tieren erlaubt, die mit erheblichem Leiden für die Tiere verbunden sind. Es ist bundesweit das erste Mal, dass ein Tierschutzverein im Rahmen des Verbandsklagerechts gegen die Genehmigung eines Tierversuchs klagt. 

Der Ärzteverein führt seit 2009 eine Kampagne gegen Affenhirnversuche, wie sie in Baden-Württemberg an mehreren Instituten in Tübingen stattfinden und prangert das unfassbar große Leid der Tiere und die wissenschaftliche Unsinnigkeit der Experimente an. Rhesusaffen werden durch Durst gezwungen, jeden Tag stundenlang mit angeschraubtem Kopf Aufgaben am Bildschirm zu erfüllen. Über ein Bohrloch im Schädel werden Elektroden in das Gehirn eingeführt. Sie müssen sich ihre lebensnotwendige Flüssigkeitsration „erarbeiten“, indem sie den Forscherwunsch erfüllen. 

In Baden-Württemberg werden nur in Tübingen Hirnversuche an Primaten durchgeführt. Am Max-Planck-Institut für Biologische Kybernetik wurden derartige Versuche 2017 aufgrund des öffentlichen Drucks eingestellt. An anderen Tübinger Instituten laufen die Versuche jedoch weiter. 

Für Ärzte gegen Tierversuche liegt auf der Hand, dass solche Experimente unter den Schweregrad „schwer“ fallen. „Gegen eine Zuniedrigeinstufung Klage zu erheben, ist ein wichtiger Schritt“, kommentiert Dipl. Biol. Silke Strittmatter. Der Verein verweist auch auf das Ergebnis einer Landtagsanfrage, wonach aus Sicht des Regierungspräsidiums derartige Versuche künftig in den Schweregrad „schwer“ eingestuft werden sollen, was aber offensichtlich nicht stattgefunden hat. Bei Einstufung in den Schweregrad „schwer“ muss der Experimentator den wissenschaftlich zu erwartenden sehr hohen Nutzen belegen. „Da diese Versuche der reinen Neugier getriebenen, per Definition zweckfreien Grundlagenforschung zuzuordnen sind, aus der kein klinischer Nutzen zu erwarten ist, dürfte eine solche Rechtfertigung schwerfallen.“ 

Der Ärzteverein führt zusammen mit dem bmt und Tasso e.V. seit 2016 die Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“, mit dem Ziel, dass Deutschland, die von der EU gewollte Obergrenze schwerster Leiden bei Tierversuchen umsetzt und solche Versuche verbietet. 

Ärzte gegen Tierversuche hatte sich in Baden-Württemberg vor einigen Jahren intensiv um die Aufnahme als klageberechtigter Verein im Rahmen des Tierschutz-Verbandsklagegesetzes bemüht, wurde jedoch vom zuständigen Landwirtschaftsministerium abgelehnt. Der Ärzteverein begrüßt es außerordentlich, dass der bmt mit seiner Klage die Affenhirnversuche auf den gerichtlichen Prüfstand stellt. 

* Erläuterung zum Foto: Das als „Anreißer“ verwendete Bild zeigt einen Affen in der Hirnforschung in Israel.