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Bearbeitet am: 21. September 2021

Tiere für militärische Zwecke zu verwenden, ist mit das Perfideste, was es gibt! 

Laut Tierschutzgesetz sind Tierversuche zur Entwicklung und Erprobung von Waffen und Munition verboten. (1) Dennoch wurden in den letzten 20 Jahren insgesamt 7.507 Tiere in internen Versuchen der Bundeswehr verwendet. 85 % waren Ratten und Mäuse, aber auch 144 Hunde, 307 Großtiere wie Schafe, Ziegen und Pferde sowie 630 Meerschweinchen wurden für militärische Versuchszwecke eingesetzt. Für weitere Forschungs- und Ausbildungsvorhaben wurden externe Einrichtungen beauftragt, auf deren Konto weitere 4.254 Tiere seit 2012 gehen.

Jedes Tierleben zählt!

Die Tierzahlen sind schockierend genug, aber was geschieht mit den Tieren? Die Versuche bei der Bundeswehr – ob intern oder durch externen Auftrag – sind zum Teil sehr grausam. Einige Beispiele: 

  • Mäusen werden schwere Hautverletzungen zugefügt
  • Bei Kaninchen werden Knorpel verletzt
  • Meerschweinchen und Ratten werden mit Nervenkampfstoffen wie Senfgas und VX vergiftet
  • Mäusen werden die Knochen gebrochen
  • Bei Schweinen wird ein Blutungsschock erzeugt 

Abgesehen von der ethischen Fragwürdigkeit, ist eine Übertragbarkeit auf die Situation beim Menschen nicht gegeben. 

Warum ist das erlaubt?

Solange keine Waffen und Munitionen entwickelt und erprobt werden, sind Tierversuche unter dem Mantel der Grundlagenforschung oder zur vorgeblichen Sicherheit von Soldaten und Zivilbevölkerung erlaubt. 

Die Zuständigkeit und das Genehmigungsprocedere sind völlig anders als bei allen anderen Tierversuchen, sie liegen beim Bundesministerium der Verteidigung bzw. bei der Bundeswehr selbst. Das heißt, die Bundeswehr überprüft und genehmigt ihre eigenen Tierversuche. 

Kampagne 2021

Von Juni bis September 2021 haben wir die Öffentlichkeit dazu aufgerufen, an Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zu schreiben und zu fordern, sämtliche Tierversuche im Bereich der Bundeswehr sofort einzustellen und insbesondere zwei noch nicht begonnenen Versuchsreihen zu stoppen. Dabei sollten über 800 Mäusen schwere Verletzungen der Haut zugefügt werden, was die Bundeswehr selbst als Schweregrad „mittel bis schwer“ einstuft. In der zweiten Versuchsreihe geht es um die Testung bestimmter Immunzellen an 245 Mäusen. Leider hat das Bundesverteidigungsministerin auch auf wiederholte Anschreiben nicht reagiert. 

15. Juni 2021
Dr. med. vet. Corina Gericke

Quellen

(1) Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006, zuletzt geändert durch Artikel 280 der Verordnung vom 19.Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), §7a Abs. 3

(2) Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung vom 25.2.2021 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Bundestagsfraktion DIE LINKE; BT-Drucksache 19/26074 vom 21.01.2021