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Illegale Tierversuche in Heidelberg

Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche stellte heute Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) wegen Tierquälerei und Durchführung illegaler Tierversuche.

Die Forscher haben nach Erkenntnissen des Vereins Tierversuche an mindestens 76 Mäusen ohne Genehmigung durchgeführt. Den Tieren wurden Tumorzellen implantiert, an denen sie innerhalb von 36 bis 50 Tagen starben. Mindestens 6 Mäuse sind laut eigenen Angaben des DKFZ vier Tage zu spät getötet worden, d.h. sie wurden „länger anhaltenden erheblichen Schmerzen und Leiden“ ausgesetzt. Dies ist nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu 3 Jahren geahndet werden kann. Den Beschuldigten wird ferner eine „schriftliche Lüge“ vorgeworfen, denn sie haben in einem Fachartikel fälschlich behauptet, die in Frage stehenden Tierversuche mit behördlicher Genehmigung durchgeführt zu haben.

In der Veröffentlichung sind sogenannte Überlebenskurven aufgeführt, die dokumentieren, zu welchem Zeitpunkt nach der Tumorimplantation die Mäuse gestorben sind. Eine vorzeitige Tötung wird nicht erwähnt. „Entweder sind die Angaben in dem Artikel falsch oder die Experimentatoren haben gegenüber der Genehmigungsbehörde gelogen“, so Dr. med. vet. Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende von Ärzte gegen Tierversuche, und weiter: „Dass ein international renommiertes Institut wie das DKFZ offensichtlich Rechtsvorschriften unterläuft und es mit der wissenschaftlichen Wahrheit nicht so genau nimmt, ist skandalös.“

Der Verein Ärzte gegen Tierversuche fordert, die Vergehen mit voller Härte des Gesetzes zu bestrafen. Eine Straftat muss geahndet werden. Dabei darf es keine Rolle spielen, dass es sich um Mäuse und nicht um Hunde oder Katzen handelt und auch nicht, dass die Beschuldigten Krebsforscher sind. Rechtsverstöße im Bereich Tierversuche kommen nur extrem selten ans Licht des Tages und wenn, werden sie als Kavaliersdelikte gehandhabt, z.B. in Jena, Münster und Bad Nauheim. Kürzlich erst sind drei Affenexperimentatoren des Max-Planck-Instituts in Tübingen gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einer Bestrafung entgangen.

Die Durchführung nicht genehmigter Tierversuche ist gemäß Tierschutzgesetz zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, in diesem Fall ist aber nach Auffassung des Vereins von einer Straftat auszugehen, denn den Mäusen wurden durch Induktion von Tumoren mehrere Wochen lange erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt. Die EU stuft solche Versuche mit dem schwersten Schweregrad „schwer“ ein. Es ist davon auszugehen, dass es sich sogar um „schwerstbelastende“ Tierversuche handelt, die nur vorläufig genehmigt werden dürfen und bei denen das Bundeslandwirtschaftsministerium und die EU unterrichtet werden müssen. Dies ist nicht geschehen. Stattdessen wurden die besonders leidvollen Versuche ganz ohne Genehmigung durchgeführt und somit jeglicher behördlichen Kontrolle entzogen.

„Gebetsmühlenartig dürfte jetzt von Seiten des DKFZ kommen, dass die Genehmigungspraxis zu aufwendig sei und die Forschung behindern würde“, kommentiert Tierärztin Gericke. „Erstens ist das kein Grund, sich über bestehende Gesetze hinwegzusetzen und zweitens ist der Genehmigungsprozess tatsächlich nur eine bürokratische Hürde. Auch die abstrusesten Versuchsanordnungen werden durchgewunken.“ Die Ablehnungsquote von Tierversuchen liegt bundesweit bei unter einem Prozent.

„Die Krebsforschung wird keineswegs durch Regularien behindert, sondern durch die Tierversuche selbst“, betont Gericke. Die Ergebnisse aus Tierstudien sind nicht auf die komplexe Situation beim Menschen übertragbar. Gerade die Krebsforschung ist laut Ärzte gegen Tierversuche ein Paradebeispiel für die jahrzehntelange Erfolglosigkeit des Tierversuchs. „Millionen Krebsmäuse sind schon geheilt worden, aber Krebs ist immer noch Todesursache Nr. 2“, erläutert die Tierärztin. Im vorliegenden Fall sind nicht einmal die Mäuse geheilt worden, sondern sie starben kläglich und das obwohl die Behandlungsmethode zuvor in Zellkulturen funktioniert hat und am Patienten für sicher befunden wurde. Der Verein fordert, Zeit und Geld nicht länger für antiquierte Tierversuche zu verschwenden, sondern auf moderne, leistungsstarke Forschungsmethoden mit menschlichen Stammzellen und Multiorganchips zu setzen.

Die Strafanzeige wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) erstellt.

Originalartikel
Lacroix J. et al. Preclinical testing of an oncolytic parvovirus in Ewing Sarcoma: Protoparvovirus H-1 induces apoptosis and lytic infection in vitro but fails to improve survival in vivo. Viruses 2018; 10(6). Doi: 10.3390/v10060302