Sprache auswählen

To Homepage

Einige Bundesländer ermöglichen durch Regelungen in den Hochschulgesetzen Studierenden ohne Tierleid ihren Abschluss zu erlangen. Doch die Hürden sind groß und noch immer gehören tierverbrauchende Übungen von Tieren zum Standard in der Ausbildung von unter anderem Human- und Tiermedizinern sowie Biologen. Unser Verein wirkt aktiv daran mit, dass Studierende nicht zur Teilnahme an Übungen mit Tierverbrauch gezwungen werden. Bislang haben elf Bundesländer diese Option in ihre Hochschulgesetze aufgenommen: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland, Sachsen-Anhalt. 

Tierverbrauch noch immer Standard

Seit jeher ist die Ausbildung von Humanmedizinern, Tiermedizinern und Biologen sowie teilweise in einigen anderen Studiengängen unweigerlich mit Tierverbrauch* und damit Tierleid verbunden. Denn zu vorgeblichen Lehrzwecken werden üblicherweise in Standardkursen, die verpflichtend sind, Studierende dazu angehalten, Tiere zu sezieren oder an Übungen mit anderem Tierverbrauch teilzunehmen.

Durch Präparation von Tieren oder auch Versuche an Organen von getöteten Tieren sollen die Studierenden die Baupläne von Tieren und deren Organfunktionen kennenlernen. Verweigern Studierende die Teilnahme an solchen tierverbrauchenden Übungen, bekommen sie keinen Schein als Leistungsnachweis und können im schlimmsten Fall ihr Studium nicht abschließen. 

Tierverbrauchsfreies Studium in manchen Ländern möglich

Eine grundsätzlich gute Entwicklung ist, dass bislang elf Bundesländer die Option eines tierverbrauchsfreien Studiums in ihre Hochschulgesetze aufgenommen haben. Bildung ist Ländersache, so auch die Ausgestaltung der jeweiligen Hochschulgesetze. Unser Verein wirkt aktiv daran mit, dass Studierende nicht zur Teilnahme an Übungen mit Tierverbrauch gezwungen werden und entsprechend die Hochschulgesetze geändert werden. In einigen Bundesländern haben wir uns mit ausführlichen Stellungnahmen eingebracht und waren teilweise als Experten zu Anhörungen im Landtag geladen. Doch der Gegenwind ist groß, und so ist schlussendlich in keinem Bundesland die verankerte Regelung zufriedenstellend. 

Kritikwürdig ist, dass kein Bundesland vollends den Tierverbrauch im Studium gestrichen hat, um verbindlich auf die zahlreich vorhandenen tierversuchsfreien Methoden zu setzen. Dies wäre nicht nur ethisch, sondern auch im Sinne der Vermittlung guter Lehrinhalte sinnvoll. Denn die Bandbreite an modernen, tierverbrauchsfreien Lehrmaterialien ist gigantisch! Allein die Datenbank von InterNICHE, einem Netzwerk für tierverbrauchsfreie Lehrmethoden, listet über 1.700 Filme, Computerprogramme, Simulatoren und Modelle, mit denen sich die Lehrinhalte einprägsam, didaktisch sinnvoll und ethisch einwandfrei erlernen lassen. 

Im Ergebnis sind die Hürden groß, die Studierenden auferlegt werden, wenn sie aus Gewissensgründen keine Tiere sezieren wollen. Zwar ist es möglich, sich in den elf Bundesländern von der Teilnahme an tierverbrauchenden Übungen befreien zu lassen und den Leistungsnachweis anderweitig zu erbringen. Jedoch wird ein tierverbrauchsfreies Studium in manchen Fällen nur auf Antrag gewährt, was sich viele Studierende möglicherweise nicht trauen oder nicht einmal Kenntnis von der Befreiungs-Option haben.

*Tierverbrauch meint alle Versuche und Übungen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für Tiere verbunden sind. Dies beinhaltet Versuche an eigens zu diesem Zweck getöteten Tieren oder Teilen von ihnen sowie Tiere oder Teile von ihnen aus der Tierausbeutungsindustrie. Dazu zählen u.a. auch überzählige Tiere aus der „Versuchstier“zucht.

Tierverbrauchsfrei Studieren in manchen Bundesländern

Bundesländer mit Option, sich von tierverbrauchenden Übungen befreien zu lassen

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg unterstützten wir die Grüne Landtagsfraktion in ihrem Bestreben, eine entsprechende Änderung in das Hochschulgesetz einzubringen. Im Januar 2021 trat das geänderte Hochschulgesetz in Kraft. Hier ist geregelt, dass es Studierenden ermöglicht werden muss, ihre Studien- und Prüfungsleistungen ohne Tierverbrauch zu erbringen. Ein Antrag dafür ist nicht erforderlich. 

Berlin

Unser Verein hatte sich unter anderem im Juli 2021 mit einer Stellungnahme zur Änderung des Hochschulgesetzes geäußert. Das Ergebnis der 2022 in Kraft getretenen Änderung ist jedoch nicht zufriedenstellend. Hier soll nur auf die Verwendung von eigens hierfür getöteten Tieren verzichtet werden, sofern es die mit dem Studium bezweckte Berufsbefähigung zulässt, andere Lehrmethoden und -materialien einzusetzen.

Bremen

Seit 2007 war hier nur geregelt, dass auf die Verwendung von Tieren verzichtet werden soll, wenn es für das Studium möglich ist, andere Lehrmethoden einzusetzen. Hierzu kommt, dass Studierende einen Antrag stellen mussten, über den ein Prüfungsausschuss im Einzelfall entschieden hat.
Ab 2023 geht Bremen als erstes Bundesland deutliche Schritte Richtung Studium ohne Tierverbrauch. So ist der Verzicht auf Verwendung eigens getöteter Tiere verbindlicher geregelt als bislang und es wird verdeutlicht, dass die Freiheit der Wissenschaft und Lehre nicht unbegrenzt ist. Auch das Recht auf freie Berufswahl wird ausdrücklich berücksichtigt. Es werden paritätisch besetzte Kommissionen zusätzlich zur § 15 Kommission verbindlich eingeführt und in Studium und Lehre solle es keine belastenden Tierversuche mehr geben. Die Hochschule muss nachweisen, wenn es keine dem Tierversuch „gleichwertige“ Lehrmethode gibt. In diesem Fall kann jedoch auf begründeten Antrag der Leistungsnachweis trotzdem ohne Verwendung eigens getöteter Tiere erbracht werden. Es besteht eine jährliche Berichtspflicht gegenüber zuständigen Behörden über erzielte Fortschritte in der Förderung von tierfreien Verfahren und über die Unerlässlichkeit der Tierversuche im Vorjahr.

Hamburg

Ein tierverbrauchsfreies Studium ist nur im Einzelfall auf begründeten Antrag möglich. 

Hessen

In Hessen hatte unser Verein mittels Anträgen über den Landesbeirat für Tierschutz, der die Landesregierung in Tierschutzfragen berät, sowie durch Unterstützung der engagierten ehemaligen linken Landtagsabgeordneten Barbara Cárdenas maßgeblich dazu beigetragen, dass das überarbeitete Hochschulgesetz Studenten die Möglichkeit bietet, ihren Abschluss ohne die Teilnahme an tierverbrauchenden Übungen zu erreichen. Allerdings müssen Studierende darlegen, dass ein Leistungsnachweis auch ohne die Verwendung von Tieren möglich ist. Das geänderte Gesetz gilt seit 2015. 

Nordrhein-Westfalen

In diesem Bundesland ist ein tierverbrauchsfreies Studium nur auf Antrag und im Einzelfall möglich. 

Rheinland-Pfalz

Hier soll auf die Verwendung von Tieren so weit wie möglich verzichtet werden. Studierende sollen ein Hochschulstudium erfolgreich absolvieren können, ohne an Tierversuchen oder Tierverbrauch teilnehmen zu müssen. 

Saarland

Besonders intensiv war unser Verein in die Überarbeitung des saarländischen Hochschulgesetzes eingebunden. Im Nachgang zu einem sehr konstruktiven und erbaulichen Gespräch mit der ehemaligen saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer in 2015 und auf Initiative des Wissenschaftsausschusses wurde unser Verein im Rahmen der Neuauflegung des Hochschulgesetzes als Experte auf dem Gebiet der tierversuchsfreien Forschung 2016 zu einer Anhörung geladen. 

Im 2017 verabschiedeten Hochschulgesetz wird explizit die Förderung der Entwicklung von Methoden, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können, festgeschrieben. Zudem ist es Studenten auf begründeten Antrag möglich, ihre Prüfungsleistungen tierverbrauchsfrei zu absolvieren. Damit hat der zuständige Wissenschaftsausschuss die Expertise der Ärztevereinigung weitgehend berücksichtigt, wenn auch bei weitem nicht in der geforderten Form.  

Sachsen-Anhalt

Bei der Änderung des Hochschulgesetztes in Sachsen-Anhalt war ÄgT 2019 als externer Interessenvertreter zur Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung eingeladen. Auch wenn das Ergebnis nicht weit genug geht, konnten wir die Politik letztendlich überzeugen, zumindest einen Passus einzuführen, demzufolge Studenten sich mittels Antrag von tierverbrauchenden Übungen befreien lassen und die Lehrinhalte anderweitig erbringen können.

Schleswig-Holstein

Zum Entwurf des überarbeiteten Hochschulgesetzes hatte unser Verein 2021 eine Stellungnahme eingebracht. Der Passus, der ein tierverbrauchsfreies Studium ermöglicht, ist seit 2022 verankert. Dabei soll auf die Verwendung von Tieren verzichtet werden, wenn es sich mit dem Studienziel vereinbaren lässt, was ohne Antrag möglich ist.

Thüringen

In Thüringen können Studierende seit 2018 auf die Verwendung von Tieren verzichten, sofern gleichwertige Lehrmethoden zur Verfügung stehen. Dies aber wiederum nur auf begründeten Antrag im Einzelfall.

02.03.2023
Dipl.-Biol. Silke Strittmatter