Vorbildlich: Saarländisches Hochschulgesetz verankert Studium ohne Tierverbrauch
Erfolg für Ärzte gegen Tierversuche
Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich hocherfreut, dass im neuen saarländischen Hochschulgesetz die Möglichkeit eines tierversuchsfreien Studiums eingeräumt wird und zudem den Hochschulen die Förderung der Entwicklung tierversuchsfreier Methoden zur Aufgabe gemacht wird. Damit wird wesentlichen Forderungen Rechnung getragen, die der Ärzteverein in den Prozess eingebracht hatte. Für ihn signalisiert das Saarland damit als einer der Pioniere unter den Bundesländern echten Fortschritt.
„Seit Jahrzehnten quälen unzählige Studenten Gewissenskonflikte, denn obwohl es bereits innovative Methoden gibt, ist studieren ohne dafür getötete Tiere in den Studiengängen Biologie, Human- und Tiermedizin kaum möglich. Das Saarland hat jetzt Fakten geschaffen – dies muss in den anderen Bundesländern Schule machen!“, so Dipl.-Biol. Silke Strittmatter, Sprecherin der Ärzte gegen Tierversuche.
Im nun verabschiedeten Hochschulgesetz ist als Aufgabe der Hochschulen in einem neuen Passus explizit die Förderung der Entwicklung von Methoden, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können, festgeschrieben. Zudem ist es Studierenden auf begründeten Antrag möglich, ihre Prüfungsleistungen tierverbrauchsfrei zu absolvieren. Damit hat der zuständige Wissenschaftsausschuss die Expertise der Ärztevereinigung zum Thema tierversuchsfreie Forschung, die er in einer Anhörung im August 2016 eingeholt hatte, berücksichtigt.
Als Begründung führt der Ausschuss an, dass das Staatsziel Tierschutz nach Artikel 20a des Grundgesetzes Eingang in den gesetzlichen Aufgabenkatalog der Hochschulen findet und Alternativen zur Verwendung von Tieren gefördert und zum Einsatz gebracht werden sollen.
In seiner Stellungnahme hatte der Ärzteverein von der Landesregierung gefordert, die Hochschulen zu verpflichten, ohne Einschränkung Studierenden tierverbrauchsfreie Praktika anzubieten. Zwar wird dies im Hochschulgesetz nur auf Antrag gewährt. „Dennoch ist es eine große Errungenschaft, dass ein Studium ohne den meist zwingenden Tierverbrauch Normalität werden kann. Schon heute gibt es zahlreiche, hervorragende Lehrmaterialien, wie z. B. Hightech-Computer-Simulationsprogramme, Plastinate, filmische Darstellungen, harmlose Selbstversuche, aber auch Tiere, die auf natürlichem Weg gestorben sind“, kommentiert Strittmatter.
Diese äußerst erfreuliche Entwicklung geht auf ein Gespräch des Ärztevereins mit der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer im November 2015 zurück, in dem diese sich ernsthaft interessiert am Thema Tierversuche zeigte und einige Anregungen in die Praxis umsetzte, die nun Niederschlag im Hochschulgesetz gefunden haben. Vergleichbare wegweisende Regelungen gibt es bislang nur in Hessen.
Nachtrag: Im Nachgang zu unserer Pressemitteilung ging uns erst die erfreuliche Information zu, dass neben Hessen auch Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich sein Hochschulgesetz geändert hat; der Wortlaut entspricht dem des Saarländischen Hochschulgesetzes.