„Ausschuss“ bei Tierversuchen
Ärzteverein will, dass alle Tiere gezählt werden
Anlässlich der Abstimmung über die Tierversuchs-Meldeverordnung im Bundesrat am 29.11.2013 lobt die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche den Vorstoß des Landes Baden-Württemberg, das einen Antrag eingebracht hat, um auch sogenannte Vorratstiere der Tierversuchslabors statistisch zu erfassen. In einem Schreiben appelliert der Verein an die anderen Bundesländer, dem Antrag zuzustimmen.
Mit seinem Antrag möchte Baden-Württemberg unter anderem erreichen, dass die Zahl der Tiere, die zur Aufrechterhaltung von Zuchtlinien oder die auf Vorrat gezüchtet und ohne weitere Verwendung getötet werden, erfasst werden.
»Der Vorstoß von Baden-Württemberg ist wegweisend, um zumindest etwas Licht ins Dunkel der Dimension der Tierversuche zu bringen«, kommentiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung. Bislang gibt es keine belastbaren Zahlen darüber, wie viele Tiere tatsächlich in deutschen Labors leiden und sterben. Die offizielle Statistik mit über drei Millionen Wirbeltieren im Jahr 2012 ist nur die Spitze des Eisbergs. Bei der Zucht und »Vorrats«haltung entstehen sogenannte Überschusstiere, die getötet werden, ohne in der Statistik aufzutauchen. Wirbellose Tiere wie Insekten fallen von vornherein nicht unter das Tierschutzgesetz und werden nicht gezählt. Schätzungen zufolge entstehen bei der Genmanipulation von Tieren über 90 % »Ausschuss«tiere, die nicht die vom Forscher gewünschten Änderungen aufweisen, wie Müll entsorgt und statistisch nicht berücksichtigt werden.
Durch das neue Tierschutzgesetz und die Tierversuchsverordnung, welche der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie dienen, wurde auch die Überarbeitung der Tierversuchs-Meldeverordnung aus dem Jahr 1999 notwendig. Diese verpflichtet Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, zur Meldung bestimmter Daten wie Tierzahl und Verwendungszweck von Tieren an die Behörde. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) legte im August 2013 einen Entwurf vor, aus dem nach Ansicht des Ärztevereins deutlich wurde, dass es einzig um die Verwaltung von Tierversuchen geht und diese möglichst bequem für die Experimentatorenlobby zu gestalten. So können Fische und Kopffüßer auf Basis von Schätzwerten gemeldet werden, anstatt die genaue Tierzahl anzugeben. Künftig soll nach dem Willen des BMELV auch nicht mehr nachvollziehbar sein, ob ein Tier aus einer Zuchteinrichtung in Deutschland stammt, sondern nur noch, ob es aus der EU kommt, was die ohnehin kaum vorhandene Transparenz weiter verschleiert.
Die Ärztevereinigung hat den Prozess der Neugestaltung der Regelungen zu Tierversuchen von Beginn an auf EU- und Bundesebene begleitet und versucht, durch Stellungnahmen und Lobbyarbeit Verbesserungen im Sinne der Tiere zu erreichen. Sie ist bestürzt darüber, dass die Bundesregierung die Schaffung einer innovativen Forschung ohne Tierversuche massiv untergraben hat. So bleiben Versuche, die besonders schweres Leid für die Tiere verursachen, erlaubt und der Experimentator darf dies sogar noch überschreiten. Die EU dagegen hatte empfohlen, solche Versuche aus ethischen Gründen zu verbieten.
Der Verein verweist auf die EU-Bürgerinitiative www.stopvivisection.eu, in der über eine Million Bürger von der Politik eine tierversuchsfreie Forschung fordern. Allein in Deutschland wurden über 150.000 Unterschriften gesammelt und damit 100 % mehr als gemäß EU-Kommission erforderlich. Nach Ansicht der Ärzte gegen Tierversuche ist im Sinne von Mensch und Tier ein vollständiger Paradigmenwechsel hin zu einer rein tierversuchsfreien Forschung erforderlich, da Tierversuche ethisch nicht vertretbar sind und zudem die Übertragung der Ergebnisse vom Tier auf den Menschen ein unkalkulierbares Risiko darstellt.
Weitere Infos
Baden-württembergische Tierschutz-Initiative im Bundesrat: Landesregierung setzt sich für mehr Transparenz bei Versuchstierzucht ein (PDF) >>