Änderungen im Tierschutzgesetz: Sind die Befürchtungen seitens der tierexperimentellen Forschung haltbar?
- Pressemitteilung
Ärzte gegen Tierversuche veröffentlicht Faktencheck
Geplante Verschärfungen der Strafen im Tierschutzgesetz sorgen für Panik in Forscherkreisen, in denen mit Tierversuchen gearbeitet wird. Tierexperimentell arbeitende Forscher fürchten nach Medienberichten nun bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz Haftstrafen und malen düstere Szenarien für die deutsche Forschungslandschaft und Medikamentenentwicklung. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) zeigt sich verwundert über diese Befürchtungen und stellt einen ausführlichen Faktencheck bereit.
Mit der aktuellen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter anderem eine Erhöhung des Strafrahmens. So sollen wiederholte Tierquälerei oder Tiertötung „ohne vernünftigen Grund“ oder die Tötung einer großen Anzahl Tiere aus Gewinnsucht mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden. Auch der Versuch soll strafbar sein und „leichtfertige“ Handlungen sollen mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafen geahndet werden. Das Thema Tierversuche an sich bleibt in dem Entwurf komplett außen vor, was Ärzte gegen Tierversuche deutlich kritisiert.
Trotzdem sorgt der Entwurf auf Seiten der Forschenden, die mit Tierversuchen arbeiten, für einen großen Aufruhr. Sie fürchten nun bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz bestraft zu werden und reagieren mit dramatischen Szenarien wie dem kompletten Zusammenbruch des Wissenschaftsstandorts Deutschland. Denn nach eigenen Aussagen ist das Töten einer großen Anzahl von Tieren, bei Tierversuchen und vor allem dem Umgang mit sogenannten „Überschusstieren“ die Regel. Als „Überschuss“ fallen Tiere an, die zwar für Tierversuche gezüchtet, aber „ungenutzt“ getötet werden, weil sie das „falsche“ Geschlecht oder Alter oder die „falsche“ Genausprägung haben.
Dabei ist keineswegs neu, dass die Tötung einer großen Anzahl von Tieren strafbar ist. 2021 hatte ÄgT zusammen mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) Strafanzeige gegen 14 hessische Tierversuchseinrichtungen erstattet, da diese über 150.000 Tiere offenbar aus wirtschaftlichen Gründen und damit ohne den im Tierschutzgesetz geforderten „vernünftigen Grund“ getötet und sich damit strafbar gemacht hatten. Die Strafanzeigen wurden jedoch eingestellt.
„Dass man sich nun bereits wegen fahrlässiger Handlungen gegen Versuchstiere direkt im Gefängnis sieht, ist vor diesem Hintergrund einigermaßen verwunderlich. Zwar wird das Strafmaß ausgedehnt, dies dürfte für Forscher, die angeblich gewissenhaft mit den Tieren umgehen, doch überhaupt kein Problem darstellen“, meint Dr. med. vet. Corina Gericke, Vize-Vorsitzende des Vereins. „Eine Branche, die sich so sehr durch die Verschärfung einer bereits bestehenden Strafnorm bedroht sieht und behauptet, dass diese ihr Ende bedeuten würde, sollte sich dringend hinterfragen.“
Aus der Tierversuchslobby wird nun gefordert, die Tötung von „Überschusstieren“ in Tierversuchsgenehmigungen einzuschließen, damit die Verantwortlichen straffrei bleiben. Eine Praxis, die weder das Tierschutzgesetz noch die EU-Tierversuchsrichtlinie erlauben. Damit würde zudem legalisiert, was aktuell sogar von den Forschenden selbst als strafbar anerkannt wird.
Auch in anderen Bereichen fehlt es offenbar an ausreichendem Rechtsverständnis. Wo eine Strafbarkeit bislang ignoriert wurde, sieht man nun durch kleine Veränderungen plötzlich die ganze biomedizinische Forschung mit Tierversuchen in Gefahr, ein Gedankenschluss, der unnötig Angst schüren und so den Druck auf die Politik erhöhen will.
Ärzte gegen Tierversuche stellen daher öffentlich zugänglich einen ausführlichen sowie rechtlich und wissenschaftlich fundierten Faktencheck zur Verfügung, in dem auf alle von den Forschenden genannten Behauptungen eingegangen wird. Dieser ist auf der Website des Vereins abrufbar.
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