Petitionsausschuss des Bundestags bügelt Tierschutz-Anliegen ab
- Gemeinsame Pressemitteilung
Sind schwere und schwerstbelastende Tierversuche in Deutschland mit dem Grundgesetz vereinbar? Ein im Oktober 2017 erstelltes Rechtsgutachten, welches im Auftrag der drei Organisationen Ärzte gegen Tierversuche e.V., TASSO e.V. und Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. erstellt wurde, kommt zu einem klaren Ergebnis: nein!
Da die Bundesregierung sich bis heute jedoch beharrlich weigert, das nationale Tierversuchsrecht diesbezüglich zu korrigieren, hatten die drei Tierschutzverbände gestützt mit Unterschriftenlisten von rund 71.000 Bürgern den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingeschaltet.
Im Oktober 2018 fand hierzu eine einstündige öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag statt, bei der Dr. med. vet. Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Ärzte gegen Tierversuche, das Anliegen der Tierschutzverbände erläuterte.
Erst jetzt, nach über einem Jahr, erhielten die Verbände eine abschließende, jedoch nichtssagende Antwort des Ausschusses. Es sei wichtig, „Ersatzmethoden zu Tierversuchen weiter zu erforschen und anzuwenden“, heißt es darin. Die Petition wird dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als „Material“ überwiesen. Auch die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition zumindest als „Erwägung“ beziehungsweise zur „Berücksichtigung“ an das BMEL zu überweisen, wurden mehrheitlich abgelehnt.
„Anstatt eine klare Vorgabe zur Änderung des Tierversuchsrechts zu machen, wird unsere Petition lediglich an das BMEL weitergegeben, also den Verursacher des Missstands der zu laschen gesetzlichen Regelung“, so Dr. Gericke. „Natürlich ist die weitere Erforschung und Anwendung von tierversuchsfreien Methoden wichtig, dies hat aber überhaupt nichts mit unserem Anliegen zu tun, nämlich ein Verbot wenigstens der allerschlimmsten Tierversuche zu erreichen – wie es auch die EU-Tierversuchsrichtlinie ermöglicht“, ärgert sich die Tierärztin.
Die Bundesregierung ignoriert seit längerer Zeit das europäische Tierversuchsrecht einseitig zu Lasten des Tierschutzes. So musste der Parlamentarische Staatssekretär, Hans-Joachim Fuchtel (CDU), schon in der öffentlichen Anhörung zur Petition im Oktober 2018 von Kollegen korrigiert werden, da er behauptete, dass die 2010 in Kraft getretene EU-Tierversuchsrichtlinie in Deutschland „eins zu eins" umgesetzt worden sei. Davon kann nicht die Rede sein, denn gegen Deutschland läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, weil die nationale Richtlinie in 33 Punkten nicht EU-konform umgesetzt wurde.
Der Petitionsausschuss hat mit dem bloßen Beiseiteschieben dieses wichtigen Anliegens leider nicht nur die Experten sondern auch die Bürger, die die Petition mit unterstützt haben, nicht ernst genommen. Die drei Verbände werden sich jedenfalls weiter vehement dafür einsetzen, dass endlich die von der EU geforderte Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste, die bei der Durchführung von Tierversuchen nicht überschritten werden darf, auch in Deutschland eingeführt wird.
Weitere Infos
Kampagnen-Seite: www.schwimmen-bis-zur-verzweiflung.de