Bundesrat stimmt über Tierversuchsverordnung ab
Letzte Chance für wenigstens minimale Verbesserungen
Am 7. Juni 2013 befasst sich der Bundesrat mit der neuen Tierversuchsverordnung. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche fordert von diesem, der Verordnung nicht zuzustimmen und stattdessen eine grundlegende Überarbeitung in die Wege zu leiten, da der vorliegende Entwurf massiv gegen die im Grundgesetz verankerte Verpflichtung des Staates zum Tierschutz verstößt.
»Die zur Abstimmung stehende Version stärkt die Nutznießer des Tierversuchs, anstatt endlich den Ausstieg aus dem grausamen und wissenschaftlich unsinnigen System einzuleiten«, kritisiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung. Der Verein warnt vehement vor der Zementierung der tierexperimentellen Forschung, da diese ethisch nicht zu rechtfertigen und zudem hinsichtlich des medizinischen Fortschritts ein fataler Irrweg sei.
Die Ärztevereinigung fordert vom Bundesrat, diese letzte Chance zu nutzen, nicht vor der einflussreichen Tierexperimentatorenlobby einzuknicken, sondern sich klar für eine zukunftsfähige Wissenschaft ohne Tierversuche zu bekennen. Sie begrüßt zwar einige der im Mai 2013 vom Agrarausschuss eingebrachten Änderungsvorschläge, die zumindest eine teilweise Verbesserung gegenüber dem Vorhaben der Bundesregierung bedeuten würden, kritisiert jedoch, dass diese nicht weit reichend genug sind. Die Verwendung bestimmter geschützter Arten sowie von Primaten einschließlich Menschenaffen will der Agrarausschuss enger beschränken. Darüber hinaus empfiehlt er ein Verbot von Versuchen an Menschenaffen und solchen, die schweres Leid verursachen. Im Rahmen der rückblickenden Bewertung soll überprüft werden, ob die Leiden, Schmerzen und Ängste der Tiere unter Berücksichtigung ethischer Erwägungen gerechtfertigt sind und Menschen, Tieren oder der Umwelt zugute kommen können. Diese Vorschläge sollen allerdings erst bei der nächsten Änderung der Richtlinie in Angriff genommen werden, was nach Aussage des Ärztevereins Jahrzehnte dauern kann. Der Finanzausschuss und Wirtschaftsausschuss sprechen sich dagegen für eine Zustimmung der Verordnung ohne jede Änderungen aus.
Die Ärztevereinigung hält den vorliegenden Verordnungsentwurf für rechtswidrig und verweist auf ein Gutachten der renommierten Basler Juristin Prof. Dr. iur. Anne Peters, das bestätigt, dass die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht im erforderlichen Maße umsetzt und das Staatsziel Tierschutz missachtet wird.
Die EU-Tierversuchsrichtlinie hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 10. November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Im Januar 2012 legte das Landwirtschaftsministerium (BMELV) Entwürfe für ein neues Tierschutzgesetz sowie für eine Tierversuchsverordnung vor, die der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie dienen. Der Bundesrat hat nun die Chance, die vorliegende Tierversuchsverordnung abzulehnen und maßgebliche Verbesserungen im Sinne der tierversuchsfreien Forschung einzubringen.
Weitere Infos
Pressemitteilung vom 15.2.2013 >>
Hintergrundinfos zur EU-Tierversuchsrichtlinie >>
Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie: Deutschland verfehlt Staatszielbestimmung Tierschutz, Altex TIERethik 2/2012; (PDF) >>