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Erfolg bei REACH-Chemikalien-Tierversuchen

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof Esso Raffinage Recht gegeben, eine Versuchsreihe an Kaninchen nicht durchführen zu müssen. Der Mineralölkonzern war vor das höchste europäische Gericht gezogen, weil die Behörde ECHA ihn zu den Tiertests zwingen wollte, obwohl die Firma andere Sicherheitsdaten vorgelegt hatte.

Im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH muss die chemische Industrie umfangreiche Daten zu ihren Chemikalien vorlegen. Oftmals beinhalten diese Tierversuche. In einem Fall hat die Europäische Chemikalienbehörde ECHA von der ExxonMobil-Tochter Esso Raffinage verlangte, eine Entwicklungstoxizitätsstudie an Hunderten Kaninchen durchzuführen. Der Konzern legte Belege aus anderen Quellen für die Sicherheit seiner Chemikalie vor und wollte so die Kaninchenversuche vermeiden. Die ECHA – vertreten durch den Mitgliedsstaat Deutschland - bestand aber auf den Tiertests und Esso brachte den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Unser europäischer Dachverband, die Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) reichte detaillierte Argumente gegen die Durchführung des Tests ein. 

Der EuGH entschied nun zugunsten des Mineralölkonzerns. Die Richter betonten, dass gemäß der REACH-Richtlinie Tierversuche nur als „letztes Mittel“ durchgeführt werden dürfen. Die Verpflichtung der Unternehmen, diesen Grundsatz einzuhalten, gilt auch dann, wenn die ECHA zunächst entschieden hat, dass Tierversuche durchgeführt werden müssen. Die ECHA sei verpflichtet, die von dem Unternehmen vorgeschlagenen, ohne Tierversuche gewonnenen Daten zu berücksichtigen. 

Ein Meilenstein in der Rechtsprechung! Wenn Esso verloren hätte, hätte dies unzähligen weiteren REACH-Tierversuchen Tür und Tor geöffnet. Das positive Urteil wird hoffentlich weitere Chemie-Unternehmen ermuntern, Tierversuche zu verweigern. 

Dr. med. vet. Corina Gericke

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