Tierversuche bei der Bundeswehr
Der Missbrauch von Tieren für militärische Zwecke ist wohl ist mit das Perfideste, was man sich vorstellen kann.
Nach dem Wortlaut des Tierschutzgesetzes (§ 7) sind Tierversuche „Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können“. Doch das Tierschutzgesetz dient keineswegs dem Schutz von Tieren vor diesen Schmerzen, Leiden und Schäden. Vielmehr werden die Kriterien festgelegt, unter deren Voraussetzung Tiere in Versuchen verwendet werden dürfen. Und die Versuche dienen wiederum nicht dem Wohl des Tieres, sondern der Beantwortung unterschiedlichster wissenschaftlicher Fragestellungen des Forschers. Mit anderen Worten: unter dem Deckmantel des Tierschutzgesetzes darf Tieren nahezu jedes Leid angetan werden, ohne dass es dafür einen medizinischen Nutzen gibt.
Die Artikel auf dieser Seite beleuchten das Thema „Tierversuche“ unter verschiedenen Aspekten: u.a. Basiswissen, wissenschaftliche Argumente und Studien, Finanzierung von Tierversuchen sowie Grundlagenforschung.
Der Missbrauch von Tieren für militärische Zwecke ist wohl ist mit das Perfideste, was man sich vorstellen kann.
Durch eine gut gemeinte Spende an Stiftungen oder Vereine können mitunter ohne Wissen des Spenders Tierversuche unterstützt werden. Die Übersicht "Medizin-Stiftungen/Vereine und Tierversuche" gibt Auskunft.
In Aldous Huxleys Roman »Schöne neue Welt« aus dem Jahr 1932 bestand die Gesellschaft aus genetisch identischen Menschen. In der Tierwelt ist diese Fiktion längst zur Realität geworden.