Beschwerde wegen lascher Gesetze bei Tierversuchen

Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, weil Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU zu Tierversuchen zu lasch umgesetzt hat und stattdessen die Interessen der Nutznießer von Tierversuchen schützt. Der Verein wirft der Bundesregierung Klientelpolitik vor und appelliert an die EU, Deutschland zu ermahnen, die Tierversuchsrichtlinie korrekt in deutsches Recht zu überführen.

In seiner Beschwerde an die Europäische Kommission führt die Ärztevereinigung an, dass Deutschland zahlreiche Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie missachtet. So will die EU eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste, ab der ein Tierversuch nicht mehr durchgeführt werden darf, in Deutschland dagegen ist jeder noch so leidvolle Versuch erlaubt. Zudem haben die Behörden nicht wie von der EU gefordert die Möglichkeit, jeden Tierversuchsantrag auf Sinnhaftigkeit und ethische Vertretbarkeit zu prüfen, sondern müssen ihn durchwinken, wenn alle Angaben im Formular ausgefüllt sind.

„Es darf angesichts der klaren Beweislage, dass Deutschland gegen EU-Recht verstößt nicht hingenommen werden, dass auf Kosten des Tierschutzes wirtschaftliche Interessen der Tierversuchslobby Vorfahrt haben“, so der Ärzteverein.

Ein Expertengutachten aus 2012 hatte bereits deutlich dargelegt, dass Deutschland die EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt umsetzt und gegen das Staatsziel Tierschutz verstößt. Ein weiteres juristisches und kürzlich veröffentlichtes Gutachten offenbart insgesamt 18 klare tierschutzrechtliche Verstöße und attestiert der Bundesregierung Vereitelung der Ziele der EU-Richtlinie.

Die Beschwerde hat zum Ziel, dass Deutschland von der EU-Kommission zur richtlinienkonformen Umsetzung und damit zur Einschränkung von Tierversuchen aufgefordert wird.

Weitere Infos

Deutschland vereitelt Ziele der EU-Tierversuchsrichtlinie: Juristisches Gutachten attestiert Verstöße im Tierversuchsrecht >>

Beschwerde der Ärzte gegen Tierversuche an die EU-Kommission (PDF) >>