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Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“

Ratte im Schwimmtest  

Hintergrund

In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden. Es gibt zur Auswahl: keine Wiederherstellung der Lebensfunktionen (Tod in Narkose), gering, mittel und schwer. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad „schwer“ fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett:

  • Schwimmen bis zur Erschöpfung, um Depression zu simulieren („forcierter Schwimmtest“ bei Ratten und Mäusen)
  • Verabreichen von Elektroschocks, denen das Tier nicht entkommen kann („erlernte Hilflosigkeit“ bei Mäusen); die Tiere geben verzweifelt auf und lassen die Schmerzen über sich ergehen
  • Tod durch Vergiftung
  • Bestrahlung mit Todesfolge
  • Tod durch Abstoßungsreaktion von Transplantaten
  • Knochentumore und metastasierende Tumore
  • Knochenbrüche
  • Versagen mehrerer Organe, z. B. bei Blutvergiftung
  • Anzüchten von mit schwerem Leid verbundenen genetischen Störungen
  • längere Einzelhaltung von Primaten oder Hunden
  • Immobilisierung zur Herbeiführung von Magengeschwüren oder Herzversagen

Dabei müssen die Experimentatoren die Einteilung in Schweregrade für ihre Versuche selbst vornehmen. Eine häufige Zu-niedrig-Einstufung ist wahrscheinlich. Eine Analyse von 51 Tierversuchsanträgen aus Bayern ergab, dass Zweidrittel der Forscher die Leiden der Tiere zu niedrig einstufte, kein einziger zu hoch. Und dabei hat die EU eine ganze Reihe von extrem grausamen, aber üblichen Tierversuchen gar nicht in der Liste aufgeführt.

EU verbietet, Deutschland nicht

Die EU verbietet besonders leidvolle Tierversuche, erlaubt den Mitgliedstaaten aber Ausnahmen. Und genau das hat die Bundesregierung bei der Neufassung des Tierschutzgesetzes getan: Sie hat auf Druck der Tierversuchslobby von der Ausnahme Gebrauch gemacht und auch die allerschlimmsten Tierversuche erlaubt. 

Gutachten

Ein Rechtsgutachten der Hamburger Juristin Dr. Davina Bruhn unterstreicht die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot zumindest der grausamsten Tierversuche. Es belegt, dass bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht schwerwiegende Fehler zulasten der Tiere begangen worden sind. Ein Verbot besonders leidvoller Tierversuche ist juristisch nicht nur möglich, sondern sogar geboten, denn der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und kann die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit einschränken. 

Die Kampagne

Mit unserer Kampagne, die wir zusammen mit den Vereinen TASSO und Bund gegen Missbrauch der Tiere Anfang 2016 gestartet haben, wollten wir erreichen, dass Deutschland das von der EU ermöglichte Verbot von Tierversuchen des Schweregrads „schwer“ umsetzt und diese Versuche gesetzlich verbietet. Nach jahrelanger umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit, mehreren Unterschriftenübergaben, einer Bundestagsanhörung, einem juristischen Gutachten, zahlreichen bundesweiten Aktionen und Schreiben an verantwortliche Gremien endete die Kampagne 2022 mit der Übergabe von 138.000 Unterschriften an Abgeordnete des Deutschen Bundestags. 


2018: Dipl.-Biol. Torsten Schmidt (Bund gegen Missbrauch der Tiere), Dr. Cristeta Brause (TASSO) und Dr. Corina Gericke (Ärzte gegen Tierversuche) übergeben mehr als 71.000 Unterschriften für ein Verbot von Tierversuchen mit Schweregrad „schwer“ an den Petitionsausschuss des Bundestags. 

Infos

Ausführliche Hintergrundinfos: www.schwimmen-bis-zur-verzweiflung.de 

Rechtsgutachten zum Verbot schwerstbelastender Tierversuche von Dr. Davina Bruhn 
Gutachten komplett (PDF) >> 
Gutachten Zusammenfassung (PDF) >>

Pressemitteilungen und Neuigkeiten

17.02.2016 Deutschland quält Tiere gegen EU-Willen >>
07.03.2016 Juristisches Gutachten attestiert Verstöße im Tierversuchsrecht >> 
21.03.2016 Ärzte gegen Tierversuche e.V. hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht >>
21.04.2016 Verbände fordern Schmerz-Leidens-Obergrenze bei Tierversuchen >>
22.04.2016 Offener Brief an Bundesminister Schmidt >>  
22.04.2016 Die Verbraucherschutzminister richten die Forderung an die Bundesregierung, ein Verbot
                  besonders belastender Tierversuche zu prüfen - ein Beschluss der
                  Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22.04.2016; Pressemitteilung der Grünen
                  im Hessischen Landtag >>
05/2016      Interview mit Dr. jur. Christoph Maisack, Autor des Gutachtens im Mitglieder-Infoheft >>
14.03.2017 Bundestagspetition gegen grausamste Tierversuche gestartet >>
06.04.2017 Forsa-Umfrage: Mehrheit will keine Tierversuche >>
18.10.2017 Neues Rechtsgutachten: Grausamste Tierversuche müssen verboten werden >>
16.11.2017 Plakataktion gegen Tierversuche in Berlin >>

16.03.2018 71.000 Unterschriften an Bundestag übergeben >>


11.04.2018 Neues Kampagnen-Video >>
27.07.2018 Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission bestätigt: Deutschlands Tierversuchsrecht mangelhaft >> 
23.08.2018 So werden Mäuse am DKFZ Heidelberg gequält >>
27.09.2018 Europäischer Tag der Depression >>

09.10.2018 Tierversuche Thema im Bundestag >>

23.11.2018 Deutschland räumt Mängel bei Tierversuchsrecht ein >>
14.02.2019 Die EU soll Deutschland zwingen, schlimmste Tierversuche zu verbieten >>
24.04.2019 28.000 Unterschriften in Brüssel übergeben >>
09.10.2019 Bundesregierung muss auf Druck der EU Tierversuchsrecht nachbessern >>
26.11.2019 Petitionsausschuss des Bundestags bügelt Tierschutz-Anliegen ab >>
21.01.2021 Bundestagspetition zu Verstößen Deutschlands gegen EU-Tierversuchsrichtlinie >>

21.06.2022 138.000 Unterschriften in Berlin übergeben >>

27.09.2022 Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht >>

Eine Kampagne von:

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