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Umbringen, aufschneiden, wegwerfen: Tierversuche in Studium

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Umbringen, aufschneiden, wegwerfen: Tierversuche in Studium

Dr. med. vet. Corina Gericke und
Dr. med. vet. Martina Kuhtz


An vielen Universitäten sind in den Fachbereichen Medizin, Tiermedizin und Biologie Tierversuche, worunter hier auch Übungen an eigens für diesen Zweck getöteten Tieren zu verstehen sind, Pflichtbestandteil der Ausbildung. Beim Studium der Agrar- und Ernährungswissenschaften, der Pharmazie oder der Psychologie stehen ebenfalls mitunter Praktika mit Tierversuchen auf dem Lehrplan. Auch im Rahmen der Ausbildung zum Tierpfleger, zur medizinisch-, veterinärmedizinisch- oder biologisch-technischen Assistentin werden Tierversuche durchgeführt.

Andererseits wächst die Kritik an der Verwendung von wehrlosen Kreaturen als Wegwerf-Messinstrumente und Demonstrationsobjekte. Zunehmend werden Praktika mit tierexperimentellen Inhalten von StudentInnen verweigert. Während in der Human- und Veterinärmedizin mehr und mehr Universitäten die Konsequenzen daraus ziehen und tierversuchsfreie Alternativen anbieten, beharren die meisten Fakultäten der Biologie auch weiterhin auf die Teilnahme der Studierenden an Tierexperimenten.

Der Eid des Hippokrates, der uneingeschränkt für Ärzt/innen gültig ist, verpflichtet zur Erhaltung jeden Lebens. Die meisten angehenden Tiermediziner/innen ergreifen den Beruf, um Tiere zu heilen und Leiden zu mindern. Die Motivation für das Studium der Biologie ist das Interesse an der Natur mit all ihren Lebensformen. Aber schon zu Beginn des Studiums wird das Grundprinzip der Ehrfurcht vor dem Leben mit Füßen getreten, indem Student/innen gegen ihr Gewissen zur Teilnahme an Tierversuchen* gezwungen werden.

* Unter »Tierverbrauch« und »Tierversuche« sind hier alle Versuche und Übungen zu verstehen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für Tiere verbunden sind, also auch Versuche an eigens zu diese Zwecke getöteten Tieren oder Teilen von ihnen. Die Begriffe »Tierverbrauch« und »Tierversuche« werden hier als Synonym verwendet. 
 
Präparationen von Tieren sowie Übungen an Organpräparaten, aber auch Versuche an lebenden Tieren sollen den Studierenden Grundbegriffe der Baupläne von Tieren und die Funktion der Organe vermitteln. Im Zoologiepraktikum beispielsweise werden Ratten, Schnecken, Insekten und andere Tiere getötet und aufgeschnitten, um Aussehen und Lage der Organe kennen zu lernen. Weit verbreitet sind Tierversuche in der Physiologie, insbesondere sind hier die berüchtigten »Froschversuche« zu nennen. Den Fröschen wird der Kopf abgeschnitten, dann entnimmt man Organe wie Nerven, Muskeln oder das Herz. Auch abgetrennt vom Körper reagieren die Organe auf Reize wie Stromschläge oder Auftragen bestimmter Medikamente.

Wer sich an der Hochschule aus Gewissensgründen weigert, an diesem so genannten »Tierverbrauch« teilzunehmen, bekommt keinen Leistungsnachweis und kann das Studium nicht erfolgreich absolvieren. Aufgrund jahrelanger studentischer Proteste gegen den Zwang zur Teilnahme an Tierversuchen und der immer umfangreicher werdenden Palette der tierverbrauchsfreien Lehrmethoden, ändert sich an dieser Situation langsam aber sicher etwas. Mittlerweile verzichten schon eine ganze Reihe Fakultäten der Humanmedizin auf die verpflichtende Teilnahme an tierverbrauchenden Übungen. Dennoch gelten diese Versuche an den meisten Fachbereichen der Humanmedizin, der Biologie und der Veterinärmedizin immer noch als unabdingbar. So werden in Deutschland jedes Jahr mindestens 60.000 Tiere, davon 15.000 Wirbeltiere, allein für den Pflichtteil der studentischen Ausbildung dieser drei Fächer getötet.

Pro & Contra

»Naturwissenschaften können nicht allein aus Büchern und Filmen erlernt werden.«

Der praktische Teil der Ausbildung ist in der Tat äußerst wichtig und wird in den meisten Fachbereichen ohnehin stark vernachlässigt. Allerdings sollte die Praxis an Tier- und Menschenpatienten erlernt werden sowie an toten, auf natürliche Weise gestorbenen oder eingeschläferten Tieren.

»Wissen aus selbständigen Experimenten prägt sich besser ein.«

Allerdings - aber dafür müssen keine Tiere sterben. Studierende, die zum Beispiel das Innere eines Regenwurmes zeichnen sollen, tun dies oft anhand von Abbildungen in den Büchern, ohne auf den gerade sezierten Regenwurm, in dem kaum etwas zu erkennen ist, zu schauen. Naturgetreue Abbildungen mit farbigen Hervorhebungen, Videofilme in Zeitlupe oder Großaufnahme haben gegenüber dem Experiment den Vorteil, dass sie beliebig oft wiederholt werden können. Damit erhöht sich die Einprägsamkeit gegenüber dem Versuch, der oft sowieso nicht klappt. In der Physiologie können die Studierenden ohne Schaden zu nehmen interessante Versuche an sich selbst durchführen, wodurch ein hoher Lerneffekt erzielt wird. Weiterhin dürfte der Lernerfolg für jemanden, der zu einem Versuch gezwungen wird und nur mit großem Widerstand daran teilnimmt, nicht sehr groß sein.

»Bevor bestimmte Eingriffe an Patienten durchgeführt werden, muss die Fähigkeit dazu durch das Üben an Tieren erworben werden.«

Operieren lernt ein angehender Arzt/Tierarzt zunächst durch Übungen an toten, auf natürliche Weise gestorbenen oder eingeschläferten Tieren, dann durch Zuschauen und Assistieren bei einem erfahrenen Chirurgen, bis er schließlich in der Lage ist, selbst Operationen - zunächst unter Aufsicht - am Patienten vorzunehmen. Nur so lässt sich das chirurgische Handwerk erlernen, nicht durch Übungen an Versuchstieren.

»Student/innen speziell im Bereich Tiermedizin müssen Tötungshemmungen überwinden und auch das Leiden von Tieren ertragen lernen.«

Durch Tierversuche wird die Fähigkeit zu Mitleid und Mitgefühl schon in den ersten Semestern abtrainiert. Tierversuche führen bei angehenden Mediziner/innen, Tiermediziner/innen oder Biolog/innen zu Verrohung, Stumpfheit und Gleichgültigkeit gegenüber Leben und Leiden.

»Tierversuche sind ein unverzichtbarer Teil der Freiheit der Lehre.«

Nicht erst seit der Tierschutz Verfassungsrang hat, muss die Freiheit der Lehre dort enden, wo der Rechtsbruch beginnt. Für Tierversuche oder die Tötung von Tieren verlangt das Tierschutzgesetz einen vernünftigen Grund. Die Entscheidung, ob ein solcher vorliegt, darf jedoch nicht allein in der Hand der Dozenten liegen. Da es an manchen Universitäten ein tierverbrauchsfreies Studium möglich ist, Biologe bzw. Mediziner zu werden, ohne dass dafür extra Tiere getötet werden, ist nicht einzusehen, warum es an anderen Hochschulen unabdingbar sein soll.

»Der Weg der Forscher soll nachvollzogen werden.«

Forschungsmethoden vergangener Jahrhunderte können auch nachvollzogen werden, ohne sie selbst durchzuführen (z.B. Studium der Geschichte). Außerdem sollte der Fortschritt wichtiger sein als die Vergangenheit.

Tierverbrauchsfreie Lehrmethoden

Videofilme

Videofilme von Versuchen oder Demonstrationen können, auf Großbildleinwand projiziert, für alle Studierenden deutlich sichtbar gezeigt werden. Wichtige Abschnitte können beliebig oft in Großaufnahme oder in Zeitlupe wiederholt und erläutert werden.

Computersimulationen

Mit modernen Computerprogrammen lassen sich physiologische Phänomene täuschend echt nachahmen. Daten aus gängigen Experimenten werden im Computer gespeichert und verarbeitet. Eine Kurve, z.B. zur Reizfrequenz, wird nun nicht mehr durch den zuckenden Froschmuskel gezeichnet, sondern durch den Computer, nachdem der Studierende verschiedene Parameter im virtuellen Labor eingestellt hat. Viele Programme arbeiten mit digitalisierten Bildern und sind hoch interaktiv. Sie fordern vom Studierenden aktive Mitarbeit. Auf diesen Weise wird eine besonders hohe Einprägsamkeit erreicht. Computersimulationen gibt es nicht nur für physiologische Versuche, sondern auch für morphologische Präparationen, pharmakologische Experimente und vieles mehr.

Selbstversuche

Die Physiologie kann mit harmlosen Selbstversuchen am eigenen Körper erfahren werden. Die Einprägsamkeit erhöht sich dadurch erheblich. Mit myographischen Verfahren können so Muskelströme und -mechanik z.B. anstatt an einem Froschmuskel am Arm eines Studierenden bestimmt werden.

Natürlich gestorbene Tiere

Es ist absolut nicht nötig, für anatomische Studien eigens Tiere zu töten. Schließlich werden die die Anatomiekurse im Studium der Humanmedizin ja auch nicht eigens Menschen umgebracht. In den tierärztlichen Kliniken und Praxen fallen genügend gestorbene oder aus medizinischer Indikation eingeschläferte Tiere an, die für diesen Zweck verwendet werden können. Tierseuchenrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen. Für Biologiestudent/innen eignen sich tot aufgefundene Insekten, Regenwürmer etc.

Plastinationen, Modelle

Bei dem Verfahren der Plastination werden Organe oder ganze Tiere in einen gummiartigen, beliebig lange haltbaren Zustand überführt, ohne dabei Form und Farbe zu verlieren. Kunststoffmodelle von Tieren und Organen veranschaulichen die Anatomie. Zur Übung von Injektionen, Blutentnahmen, chirurgische Eingriffe usw. eignen sich Silikonmodelle.

Sonstige

Studierende der Tiermedizin können Behandlungen und diagnostische Untersuchungen (EKG; Venenpunktionen, Reflexe usw.) an Tierpatienten erlernen, so wie es auch in der Humanmedizin üblich ist.

Prinzipielle Änderungen in der Ausbildung

An der humanmedizinischen Fakultät Witten/Herdecke steht nicht die Krankheit, sondern der in seiner Gesundheit gestörte Mensch im Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit. Die Studierenden werden dort nicht mit grauer Theorie überladen, sondern begleiten eine erfahrene Ärztin oder einen erfahrenen Arzt vom 1. Semester an im Krankenhaus, lernen Gespräche mit Patienten zu führen, üben Eingriffe an Kunststoffpuppen und werden in Philosophie unterrichtet. Die Universität verzichtet bereits aus dieser Grundhaltung heraus auf Tierversuche in der Ausbildung der Ärztin / des Arztes.

Die rechtliche Situation

Nach § 10 des Tierschutzgesetzes dürfen Eingriffe und Behandlungen an Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, nur dann zur Aus-, Fort- und Weiterbildung vorgenommen werden, soweit ihr Zweck nicht auf andere Weise, insbesondere durch filmische Darstellung, erreicht werden kann. Nach bisheriger Auslegung wurde auf Grundlage der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Freiheit der Lehre die Frage nach tierverbrauchsfreie Lehrmethoden ausschließlich der Einschätzung des Hochschullehrers überlassen. Durch die Aufnahme ins Grundgesetz im Jahr 2002 ist der Tierschutz nun nicht mehr den Grundrechten untergeordnet.

Wie gering bisher die praktischen Anwendungsmöglichkeiten des Tierschutzgesetzes im Bereich der universitären Lehre waren, zeigte sich im Jahr 1993. Damals untersagte der Gießener Regierungspräsident einem Marburger Hochschullehrer, tödlich endende Versuche an Ratten in einem Pflichtkurs für Zoologiestudenten durchzuführen. Der Lehrzweck konnte ebenso gut durch die Vorführung eines Filmes erreicht werden. Weil damit eine Alternative zu dem Tierversuch gegeben war, verstieß das Versuchsvorhaben gegen § 10 des Tierschutzgesetzes. Da der ethische Tierschutz zu der Zeit keinen Verfassungsrang hatte, entschied der Verwaltungsgerichtshof Kassel jedoch, dass das Verbot der Versuche unzulässig sei. Das geänderte Grundgesetz ermöglicht, dass das Tierschutzgesetz nicht mehr wie in diesem Fall ausgehebelt werden kann und dass solche Verfahren in Zukunft im Sinne der Tiere entschieden werden können.

Studierende, die gerichtlich gegen ihre Universitäten vorgingen, um aus Gewissensgründen von der Teilnahme an tierverbrauchenden Übungen befreit zu werden, beriefen sich bislang auf die grundgesetzlich garantierte Gewissensfreiheit sowie auf die der Freiheit der Berufswahl (Art. 4, 12 Grundgesetz) und konnten so dem Recht auf Lehrfreiheit (Art. 5, Abs. 3 GG) auf Universitätsseite gegenübertreten. Nun kann auf Seiten der Studierenden noch der Tierschutz mit in die Waagschale geworfen werden, so dass sich die Chancen auf einen positiven Ausgang eines Prozesses erhöhen.

Der studentische Widerstand

Seit Experimente an Tieren im Studium durchgeführt werden gibt es auch Widerstand dagegen. Dank der unermüdlichen Proteste von Seiten der Studierenden schwenken immer mehr Universitäten auf eine tierfreundliche Praktikumsgestaltung um. Dieser Trend ist vor allem in den Fachbereichen Human- und Tiermedizin deutlich, während sich in der Biologie noch wenig bewegt.

Neben den zahllosen Protesten versuchten in der Vergangenheit auch immer wieder Studierende über den juristischen Weg von der Teilnahme an tierexperimentellen Praktika befreit zu werden. Bislang wurden erst zwei dieser Prozesse gewonnen. Eine Biologiestudentin zog sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses urteilte zwar zu Ungunsten der Klägerin, schloss den grundsätzlichen Anspruch von Studierenden auf eine tierverbrauchsfreie Ausbildung aber nicht aus.

Der bundesweit arbeitende Verband SATIS (Studentische Arbeitsgruppe gegen Tiermissbrauch im Studium) lehnt Tierversuche in der Ausbildung aus ethischen, wissenschaftskritischen und didaktischen Gründen ab. SATIS dient Studierenden, die aus Gewissensgründen nicht an tierverbrauchenden Übungen teilnehmen wollen, als Koordinations- und Anlaufstelle. Umfangreiche Informationen zu dem Thema sind unter www.satis.tierrechte.de zu finden.




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