
EU-Tierversuchsrichtlinie - Hintergrundinfos
EU-Tierversuchsrichtlinie - Hintergrundinfos
Die EU-Richtlinie zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (kurz: Tierversuchsrichtlinie) regelt Tierversuche in der EU. Die EU hat das völlig veraltete Regelwerk komplett überarbeitet, die neue Richtlinie trat am 9. November 2010 in Kraft. Diese muss bis November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden und wird in den nächsten Jahrzehnten über Leben und Tod von Millionen Tiere in den 27 Mitgliedstaaten entscheiden. Im Januar 2012 hat die Bundesregierung nun Entwürfe für ein neues Tierschutzgesetz sowie für eine Tierversuchsverordnung vorgelegt.
Der beste Schutz von Tieren ist, nicht in den Labors gequält und getötet zu werden. Wenn es nach uns ginge, müsste die Richtlinie oder auch das deutsche Tierschutzgesetz nur einen Satz enthalten: »Tierversuche sind ausnahmslos verboten«.
Die Neufassung der Richtlinie wäre eine fantastische Chance gewesen, endlich einmal wesentliche Schritte voran zu kommen und, solange es noch Tierversuche gibt, wirksame Einschränkungen bei Tierversuchen gesetzlich festzulegen. Doch die Politik ist vor der einflussreichen und finanzstarken Tierversuchslobby eingeknickt.
Hier erfahren Sie mehr über den Werdegang der Richtlinie und unsere Lobbyarbeit für die Tiere:
Verwässert und weichgespült
Der im November 2008 von der Europäischen Kommission vorgelegte Novellierungsentwurf war zwar weit von unseren Forderungen entfernt, er enthielt aber zumindest einige Schritte in die richtige Richtung. Doch bei den folgenden Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und EU-Ministerrat wurden selbst die wenigen Verbesserungen des ursprünglichen Entwurfs abgeschwächt oder gar ganz gestrichen. Insbesondere die sogenannten Volksvertreter machten sich dabei zu Handlangern der milliardenschweren Tierversuchsindustrie, die bei schärferen Regelungen das Ende der medizinischen Forschung prophezeit.Der Kompromiss, der schließlich ausgehandelt wurde und als neue Richtlinie verabschiedet wurde, stellt eine drastische Verschlechterung der ohnehin schon windelweichen Bestimmungen dar - trotz intensivster Bemühungen der Tierschutzseite. Den Totschlagargumenten der Pro-Tierversuchs-Lobby (»Ende der Medizin«, »Abwanderung der Forschung in Drittländer« usw.) wurde offensichtlich mehr Gehör geschenkt, als unseren fundierten Beweisen für das Versagen des Tierversuchsystems.
Vergleich unserer wichtigsten Forderungen mit den Positionen der EU-Gremien:
| Unsere Forderungen | Europäische Kommission | Verabschiedete Richtlinie |
| Strengere nationale Regelungen Ein Zuviel an Tierschutz gibt es nicht; Mitgliedsstaaten müssen die Möglichkeit für Verbesserungen haben. |
Keine Äußerung hierzu | Die Mitgliedsstaaten dürfen keine national strengeren Regelungen erlassen; sie dürfen nur bisherige Regelungen beibehalten, müssen dies jedoch zuvor der Europäischen Kommission melden. |
| Ausstieg aus dem Tierversuch Tierversuche müssen verboten werden. |
Keine Strategie für den Ausstieg aus dem Tierversuch. | Wie Kommission. |
| Geltungsbereich Ausweitung des Geltungsbereich auf Grundlagenforschung, Ausbildung, auf Tiere, die für die Verwendung von Organen und Geweben getötet werden, embryonale und fötale Formen sowie einige wirbellose Tierarten wie Tintenfische, Kraken und Krebse. Bislang galt das Regelwerk nur für Tierversuche in der Industrie. |
Wie Forderung | Fötale Formen von Säugetieren ab dem letzten Drittel ihrer Entwicklung; Bei Wirbellosen nur lebende Kopffüßer (Rundmäuler und Zehnfußkrebse, die im Kommissionsentwurf enthalten waren, entfallen). |
| Affenversuche Verbot von Versuchen an nicht-menschlichen Primaten. |
Versuche an nicht-menschlichen Primaten nur dann erlaubt, wenn ein Zusammenhang mit Heilung von Krankheiten nachweisbar ist. | Versuche an nicht-menschlichen Primaten fast uneingeschränkt erlaubt, auch für Grundlagenforschung. |
| Verbot von Versuchen an Menschenaffen. | Versuche an Menschenaffen zur Erhaltung der Art oder in Zusammenhang mit für den Menschen lebensbedrohlichen/zur Invalidität führenden klinischen Zuständen erlaubt. | Wie Kommission. |
| Verbot von Versuchen an wild gefangenen Affen. | Einschränkung der Verwendung von wild gefangenen Primaten, indem nur Primaten in zweiter Generation (F2) verwendet werden dürfen (je nach Art mit Übergangsfristen von 7 bzw. 10 Jahren). | Wie Kommission. |
| Streundende Haustiere Verbot der Verwendung von streunenden Haustieren. |
Verbot der Verwendung von streunenden Haustieren. | Verwendung von streunenden Haustieren in Ausnahmefällen erlaubt |
| Alternativen | Tierversuchsfreie Methoden müssen eingesetzt werden, wenn vorhanden. | Tierversuchsfreie Methoden bzw. solche mit weniger Tieren/geringerer Belastung müssen nicht bei Vorhandensein eingesetzt werden, sondern erst , wenn in Gemeinschaftsvorschriften aufgenommen, was viele Jahre dauern kann. |
| Schweregrade Verbot von Versuchen, die mit schweren Schmerzen, Leiden und Schäden einhergehen, unabhängig von der Dauer und Versuchsziel. |
Etablierung einer Schwergradeinteilung in »gering«. »mittel«, »schwer«. Verbot von Versuchen, die länger anhaltende schwere Schmerzen, Leiden und Schäden verursachen. | Versuche, die länger anhaltende schwere Schmerzen, Leiden und Schäden verursachen, sind erlaubt. |
| Keine wiederholte Verwendung von Tieren. | Erneute Verwendung von Tieren nur bei Schweregrad »gering«. | Erneute Verwendung bei Schweregrad »gering« und »mittel«. |
| Schwer leidende Tiere sollen getötet werden. | Schwer leidende Tiere sollen getötet werden. | |
| Genehmigung Genehmigungspflicht einschl. ethischer Bewertung für alle Tierversuchsanträge. |
Genehmigung aller Tierversuche aufgrund einer »Schaden-Nutzen-Analyse«. Dies wäre eine Verschärfung der Regelung in Deutschland, nach der anzeige- und genehmigungspflichtige Tierversuche unterschieden werden. (Für die anzeigepflichtigen Experimente, z.B. im Bereich der Giftigkeitsprüfungen, muss lediglich ein Formular ausgefüllt werden.). Voraussetzung für die Genehmigung ist eine positive ethische Bewertung. | Genehmigungspflicht nur für Versuche mit Schweregrad »schwer« sowie Primaten. Andere Versuche nur anzeigepflichtig. Wegfall der ethischen Bewertung. |
| Rückwirkende Bewertung Einführung einer rückwirkenden Bewertung für alle Tierversuchsprojekte. So kann die Nutzlosigkeit von Tierversuchen nachträglich bewiesen werden. Bei negativem Ausgang der Bewertung dürfen Folgeanträge nicht mehr genehmigt werden. |
Rückwirkende Bewertung für ausgewählte Projekte (außer Schweregrad »gering«) sowie Affenversuche. | Rückwirkende Bewertung nur für Versuche an Primaten mit Schweregrad »schwer«. |
| Transparenz Die Öffentlichkeit muss umfassend über alle Tierversuchsprojekte informiert werden, sowohl über das Genehmigungsverfahren als auch über das Ergebnis der rückwirkenden Bewertung. |
Veröffentlichung von Projektzusammenfassungen für Versuche mit den Schweregraden »mittel« und »schwer« einschl. rückwirkender Bewertung, sofern vorhanden. | Veröffentlichung von Projektzusammenfassungen einschl. rückwirkender Bewertung, sofern vorhanden. |
Quellen:
Entwurf der EU-Kommission >>
Position des EU-Parlaments >>
Position des Rates >>
Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. Sept. 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere >>
Die unrühmliche Rolle der Bundesregierung
Die Bundesregierung hatte bei dem Tauziehen um das neue Gesetz eine besonders unrühmliche Rolle gespielt. So war im ursprünglichen Kommissionsentwurf eine Genehmigungspflicht für alle Tierversuche vorgesehen. Dies hätte eine Verschärfung des deutschen Tierschutzrechts zur Folge gehabt. Deutschland brachte in Anlehnung an die deutsche Anzeigepflicht ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche und die Produktion von Stoffen (z.B. Impfstoffen) ein.Besonders erschreckend war auch der skandalöse Pro-Tierversuchs-Lobbyismus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dessen Einflussnahme auf das für die Tierversuchsrichtlinie zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium trug voll und ganz die Handschrift der Nutznießer von Tierversuchen. Tierschutz wurde lediglich als ein Hindernis für die Forschungsfreiheit betrachtet. So forderte das Forschungsministerium, dass sämtliche Experimente an Affen - auch Menschenaffen - und geschützten Tierarten sowie Versuche, die länger anhaltende, schwerwiegende Leiden und Schmerzen bei den Tieren hervorrufen, erlaubt sein sollen, da solche Einschränkungen mit der grundgesetzlich verankerten Forschungsfreiheit nicht zu vereinbaren seien.
Entsprechend unzureichend im Sinne der Stärkung einer tierversuchsfreien Forschung sind die im Januar 2012 von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe ausgefallen. In einigen Bereichen werden die Vorgaben der EU und das bestehende deutsche Tierschutzrecht unterlaufen. Die EU-Richtlinie –selbst zwar völlig ernüchternd – bietet den Mitgliedstaaten immerhin in einigen Bereichen Spielraum, wahlweise höhere oder niedrigere nationale Tierschutzstandards zu schaffen. So können Versuche an Menschenaffen untersagt und die Forschung an nicht-menschlichen Primaten eingeschränkt werden. Nach EU-Vorgabe sollte es zudem aus ethischer Sicht eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste geben, die in wissenschaftlichen Verfahren nicht überschritten werden darf. Deutschland jedoch macht von der Möglichkeit der Verschärfung des Tierschutzrechts keinen Gebrauch und sieht keine Einschränkung selbst solch besonders in der Kritik stehender Experimente vor.
Auch die Regelung der EU, dass ethische Überlegungen den Kern der Projektgenehmigung bilden, bleibt im deutschen Entwurf unberücksichtigt. Entgegen der EU-Tierveruchsrichtlinie, die ausdrücklich erlaubt, national bereits bestehende strengere Tierschutzbestimmungen beizubehalten, will die Bundesregierung zudem sogar teilweise das geltende Tierschutzrecht verschlechtern. Vorgesehen ist beispielsweise eine umfangreiche Ausweitung der Zwecke, zu denen Tierversuche erlaubt sein sollen. Zwar bot das alte Tierschutzgesetz auch keine wirksame Einschränkung von Tierversuchen, mit der neuen Reglung will die Bundesregierung jedoch offensichtlich den Tierexperimentatoren auf Kosten der Tiere noch mehr Forschungsfreiheit einräumen.
Nicht nur Gegenwind
Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass bei den Verhandlungen nicht alle Abgeordnete eine von der Tierversuchslobby geprägte Position vertraten. Die grüne Fraktion im EU-Parlament (The Greens – EFA) unterstützte die Forderungen der ECEAE. Insbesondere versuchten die Grünen bis zuletzt die Klausel, nach der die Mitgliedsstaaten keine strengeren Maßnahmen ergreifen dürfen, zu kippen. Leider erfolglos.Die Bundestagsabgeordnete Undine Kurth von Bündnis 90/Die Grünen versuchte die massiven Verschlechterungen in der Richtlinie rückgängig zu machen. Ihr Antrag im Bundesrat scheiterte jedoch.
Gibt es auch positive Änderungen?
Es gibt nur wenig Positives zu vermerken: Der Geltungsbereich wurde ausgeweitet auf die Grundlagenforschung und die Ausbildung. Vorher galt das Regelwerk nur für wirtschaftlich ausgerichtete Tierversuche. Fötale Formen von Säugetieren ab dem letzten Drittel ihrer Entwicklung fallen jetzt ebenfalls in den Geltungsbereich.Die »Belastung« der Tiere wird jetzt in Schweregrade eingeteilt und muss bei der Kosten-Nutzen-Abwägung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden. (Unter »Kosten« ist hier das zu erwartende »Tierleid« zu verstehen, unter »Nutzen« ein möglicher Erkenntnisgewinn oder die in Aussicht gestellte Heilung von Krankheiten).
Die neue Richtlinie hat vor allem Bedeutung für andere EU-Länder. Eine Genehmigungspraxis, wie sie in Deutschland besteht, gab es bislang nur in ganz wenigen Ländern, z.B. Schweden und Dänemark. Alle anderen EU-Staaten müssen nun auch ein Genehmigungsverfahren für Tierversuche einführen.
Wie geht es weiter?
Die weichgekochte Richtlinie (letzte Spalte in der Tabelle oben) muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 10. November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden. Die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe zur Umsetzung der EU-Vorgaben sind vollkommen inakzeptabel. Unsere Ärztevereinigung wandte sich in einer Stellungnahme an das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und forderte dieses auf, die ohnehin unzureichenden Vorgaben der EU sowie des in Deutschland geltenden Tierschutzgesetzes nicht auch noch zu unterlaufen.Wir müssen nun weiter Druck auf die Politik ausüben, um das zu verhindern und die angestrebte Verschärfung des deutschen Tierschutzrechts zu erreichen. Sie können helfen, in dem Sie sich an unserer Briefaktion beteiligen.
Was wir tun:
- Im Vorfeld zur Novellierung haben wir uns an einer europaweiten Unterschriftenaktion beteiligt. 150.000 Unterschriften wurden im Mai 2008 dem EU-Parlament übergeben.
- Unser Verband hat beim Bundeslandwirtschaftsministerium eine detaillierte Stellungnahme eingereicht (Nov. 2008).
- 2009/2010 haben wir unserer Argumente und Forderungen mehrfach allen EU-Abgeordneten vorgestellt.
- Zusammen mit unseren Partnern bei der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) waren wir an der Lobbyarbeit vor Ort in Brüssel und Straßburg beteiligt.
- Mit einer Briefaktion forderten wir von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und Bundesforschungsministerin Anette Schavan, sich auf EU-Ebene für eine fortschrittliche Richtlinie im Sinne des Tierschutzes einzusetzen.
- Mit einer Postkartenaktion an die 99 deutschen und 17 österreichischen EU-Abgeordneten machten wir den Volksvertreter den Willen der Bevölkerung klar. Die Mehrheit der EU-Bürger will keine Tierversuche. Bei der Aktion, die von November 2009 bis Mai 2010 lief, wurden 85.000 Postkarten verschickt.
- Einen Antrag im Bundestag von Bündnis 90/Die Grünen, die Verschlechterungen rückgängig zu machen, haben wir mit einer Briefaktion an die Bundestagsabgeordneten und bei einer Aktion vor dem Bundestag im März 2010 unterstützt.
- Zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht haben wir eine weitere Brief- und Postkartenaktion unter dem Titel »2,8 Millionen Gründe für eine verschärfte Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie« an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner initiiert. Von September 2010 bis Januar 2011 wurden 45.000 Postkarten verschickt.
- Im Februar 2011 startete unsere neue Briefaktion mit konkreten Forderungen an Bundesministerin Ilse Aigner zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht.
- Im Februar 2012 reichten wir eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum neuen Tierschutzgesetz und zur neuen Tierversuchs-Verordnung ein.
Weitere Hintergrundinfos Forderungskatalog für eine verschärfte Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie >> Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere >> Zahl der Versuchstiere in der EU im Jahr 2005 (PDF) (In dieser Statistik werden die zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tiere nicht erfasst. Für Deutschland ist daher eine Zahl von 1,8 Millionen angegeben. Tatsächlich wurden 2005 in Deutschland 2.412.678 in Tierversuchen getötet.) Europas Bürger wollen keine grausamen Tierversuche - Umfrage zu Tierversuchen in sechs EU-Ländern >> EU-Bürger fordern strengere Tierschutzbestimmungen - Umfrage der EU-Kommission zu Tierversuchen in rund 30 Ländern >> Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) >> Helfen Schreiben Sie einen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Zur Aktion >> Aktionen Übergabe von 150.000 Unterschriften an das EU-Parlament am 28. Mai 2008 >> Demo am 9. März 2009 vor dem EU-Parlament in Straßburg >> Aktion der ECEAE am 27. März 2009 in Prag >> Aktion vor dem Bundestag am 24. März 2010 >> Pressemitteilungen 17.02.2012 „Kniefall vor der Tierversuchslobby": Ärztevereinigung kritisiert Entwurf zur Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie als völlig unzureichend >> 28.02.2011 »Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie darf kein zahnloser Tiger werden« Ärzte gegen Tierversuche e.V. startet Briefaktion und legt Forderungskatalog vor >> 05.11.2010 EU-Tierversuchsrichtlinie tritt in Kraft >> 08.09.2010 Endabstimmung über die EU-Tierversuchsrichtlinie: Parlament zementiert mangelhafte Tierschutzbestimmungen >> 03.06.2010 Ministerrat stimmt EU-Tierversuchsrichtlinie zu: Verrat an den Tieren >> 24.03.2010 EU-Tierversuchsrichtlinie: Bundestag erteilt Tierschutz eine Abfuhr >> 17.03.2010 EU-Tierversuchsrichtlinie: Bundestag stimmt über Antrag der Grünen ab >> 18.12.2009 Skandalöser Lobbyismus auf Kosten der Tiere >> 06.05.2009 EU-Parlament verrät Tierschutz >> 06.11.2008 Tierversuche: EU legt neue Richtlinie vor >> |
Stand: 15. Februar 2012
http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/infos/eu/550-eu-tierversuchsrichtlinie-hintergrundinfos






