
12 Millionen Gründe für eine bessere EU-Richtlinie
12 Millionen Gründe für eine bessere EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftlichen Zwecke verwendeten Tiere (kurz: Tierversuchsrichtlinie) regelt Tierversuche in der EU. Die EU-Kommission hat mehr als fünf Jahre an einer Neufassung des völlig veralteten Regelwerkes gearbeitet. Seit November 2008 liegt der Entwurf vor, der nun von EU-Parlament und EU-Ministerrat beraten wird. Die Richtlinie wird in den nächsten Jahrzehnten über Leben und Tod von Millionen Tiere in den 27 Mitgliedsstaaten entscheiden.12 Millionen Tiere - 12 Millionen Gründe
In Europas Labors leiden und sterben jährlich 12 Millionen Versuchstiere. Der beste Schutz von Versuchstieren ist, nicht in den Labors gequält und getötet zu werden. Wenn es nach uns ginge, müsste die Richtlinie nur einen Satz enthalten: »Tierversuche sind verboten«. Leider ist dieses Ziel zurzeit politisch nicht durchsetzbar. Deswegen müssen wir jede reelle Chance nutzen, wenigstens deutliche Verbesserungen für die Tiere zu erzielen.Der Novellierungsentwurf der Europäischen Kommission ist zwar weit von unseren Forderungen entfernt, er enthält aber zumindest einige Schritte in die richtige Richtung. Das Europäische Parlament stimmte am 5. Mai 2009 in erster Lesung über den Entwurf ab. Erschreckend: Die Volksvertreter haben sich zu Handlangern der milliardenschweren Tierversuchsindustrie gemacht, die bei schärferen Regelungen das Ende der medizinischen Forschung prophezeit. Selbst die wenigen Verbesserungen des ursprünglichen Entwurfs wurden - trotz intensivster Bemühungen der Tierschutzseite, allen voran der ECEAE - vom Parlament abgeschwächt oder gar ganz gestrichen.
Siehe Presseerklärung »EU-Parlament verrät Tierschutz« vom 5. Mai 2009 >>
Vergleich unserer wichtigesten Forderungen mit den Positionen der EU-Kommission und des EU-Parlaments:
| Unsere Forderungen | Europäische Kommission | Europäisches Parlament |
| Ausstieg aus dem Tierversuch Tierversuche müssen verboten werden. Zumindest aber dürfen Tierversuche nicht länger der »Goldstandard« sein. |
Keine Strategie für den Ausstieg aus dem Tierversuch. | Keine Strategie für den Ausstieg aus dem Tierversuch. |
| Geltungsbereich Ausweitung des Geltungsbereich auf Grundlagenforschung, Ausbildung, auf Tiere, die für die Verwendung von Organen und Geweben getötet werden, embryonale und fötale Formen sowie einige wirbellose Tierarten wie Tintenfische, Kraken und Krebse. Bislang galt das Regelwerk nur für Tierversuche in der Industrie. |
Wie Forderung | Embryonale und fötale Formen nur von Säugetieren. Sonst wie Kommissionsentwurf. |
| Affenversuche Verbot von Affenversuchen. |
Einschränkung der Verwendung von Primaten, incl. Menschenaffen auf Forschung für lebensbedrohliche und schwächende Krankheiten. | Keine Einschränkung für Affenversuche inkl. an Menschenaffen. |
| Einschränkung der Verwendung von wildgefangenen Primaten, indem nur Primaten in zweiter Generation (F2) verwendet werden dürfen (je nach Art mit Übergangsfristen von 7 bzw. 10 Jahren). | Verwendung wildgefangener Primaten und ihrer Nachkommen erlaubt. | |
| Streundende Haustiere Verbot der Verwendung von streunenden Haustieren. |
Verbot der Verwendung von streunenden Haustieren. | Keine Änderung. |
| Alternativen | Tierversuchsfreie Methoden müssen eingesetzt werden, wenn vorhanden. | Keine Änderung. |
| Schweregrade Verbot von Versuchen, die mit schweren Schmerzen, Leiden und Schäden einhergehen, unabhängig von der Dauer und Versuchsziel. |
Etablierung einer Schwergradeinteilung in »gering«. »mittel«, »schwer«. Verbot von Versuchen, die länger anhaltende schwere Schmerzen, Leiden und Schäden verursachen. | Versuche, die länger anhaltende schwere Schmerzen, Leiden und Schäden verursachen, sind erlaubt. |
| Keine wiederholte Verwendung von Tieren. | Erneute Verwendung von Tieren nur bei Schweregrad »gering«. | Erneute Verwendung bei Schweregrad »gering« und »mittel«. |
| Schwer leidende Tiere sollen vorzeitig getötet werden. | Vorzeitige Tötung erst am Ende des Experiments. Wenn aber der Tod das Ende des Experimentes ist, braucht ein Tier überhaupt nicht vorzeitig getötet zu werden. | |
| Genehmigung Genehmigungspflicht für alle Tierversuche. |
Genehmigung aller Tierversuche aufgrund einer »Schaden-Nutzen-Analyse«. Dies wäre eine Verschärfung der Regelung in Deutschland, nach der anzeige- und genehmigungspflichtige Tierversuche unterschieden werden. (Für die anzeigepflichtigen Experimente, z.B. im Bereich der Giftigkeitsprüfungen, muss lediglich ein Formular ausgefüllt werden.) | Genehmigungspflicht nur für Versuche mit den Schweregraden »schwer« und "mittel« sowie Primaten. Andere Versuche nur anzeigepflichtig. Da aber die Antragsteller selbst den Schweregrad beurteilen, können sie praktisch selbst entscheiden, welche Versuchsanträge einer Genehmigung bedürfen und welche nicht. |
| Rückwirkende Bewertung Einführung einer rückwirkenden Bewertung für alle Tierversuchsprojekte. So kann die Nutzlosigkeit von Tierversuchen nachträglich bewiesen werden. Bei negativem Ausgang der Bewertung dürfen Folgeanträge nicht mehr genehmigt werden. |
Rückwirkende Bewertung für ausgewählte Projekte sowie Affenversuche. | Rückwirkende Bewertung nur für Versuche mit Schweregrad »schwer«. |
| Transparenz Die Öffentlichkeit muss umfassend über alle Tierversuchsprojekte informiert werden, sowohl über das Genehmigungsverfahren als auch über das Ergebnis der rückwirkenden Bewertung. |
Veröffentlichung von Projektzusammenfassungen für Versuche mit den Schweregraden »mittel« und »schwer« sowie für rückwirkende Bewertungen | Veröffentlichung von Projektzusammenfassungen nur für Versuche mit Schweregrad »schwer«, Affenversuche sowie Verstöße gegen die Richtlinie. |
Quelle und weitere Informationen >>
Wie geht es weiter?
Im Herbst 2009 fanden Trialog-Gespräche zwischen Kommission, Parlament und Ministerrat statt, mit dem Ziel einen Kompromiss zu finden. Die drei Parteien haben sich bislang noch nicht einigen können. Die Verhandlungen werden Anfang 2010 fortgeführt. Dann muss noch einmal das Parlament abstimmen. Noch gibt es die Chance, Einfluss zu nehmen, sowohl auf den Ministerrat, in dem Deutschland von Bundeslandwirtschaftsminsterin Ilse Aigner vertreten wird, als auch auf das Parlament.Was wir tun:
- Im Vorfeld zur Novellierung haben wir uns an einer europaweiten Unterschriftenaktion beteiligt. 150.000 Unterschriften wurden dem EU-Parlament übergeben.
- Unser Verband hat beim Bundeslandwirtschaftsministerium eine detaillierte Stellungnahme eingereicht.
- Wir haben unserer Argumente und Forderungen mehrfach allen EU-Abgeordneten vorgestellt.
- Als Beobachtergruppe der Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) sind wir auch an der Lobbyarbeit in Brüssel und Straßburg beteiligt.
- Mit unserer Briefaktion an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner tragen wir dazu bei, dass die Problematik einen hohen öffentlichen Stellenwert erhält und unserer Forderungen ernster genommen werden.
- Mit einer Postkartenaktion an die deutschen und österreichischen EU-Abgeordneten fordern wir die Volksvertreter auf, den Willen der Bevölkerung zu berücksichtigen. Die Mehrheit der EU-Bürger will keine Tierversuche.
Hintergrundinformationen Stellungnahme der Ärzte gegen Tierversuche (PDF) EU-Kommissionsentwurf der Tierversuchsrichtlinie (PDF) Zahl der Versuchstiere in der EU im Jahr 2005 (PDF) (In dieser Statistik werden die zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tiere nicht erfasst. Für Deutschland ist daher eine Zahl von 1,8 Millionen angegeben. Tatsächlich wurden 2005 in Deutschland 2.412.678 in Tierversuchen getötet.) Europas Bürger wollen keine grausamen Tierversuche - Umfrage zu Tierversuchen in sechs EU-Ländern >> Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) >> Helfen Helfen Sie mit! Schreiben Sie an die Abgeordneten des Europaparlaments >> Aktionen 150.000 Unterschriften an EU-Parlament übergeben >> Demo am 9. März 2009 vor dem EU-Parlament in Straßburg >> Aktion der ECEAE in Prag >> |
http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/infos/eu/160-12-millionen-gruende-fuer-eine-bessere-eu-richtlinie







