Sprache auswählen

To Homepage

EU will Verkaufsverbot für Tierversuchskosmetik aufweichen

Ursprünglich sollte die letzte Stufe des EU-weiten Verbots von Tierversuchen in der Kosmetik am 11. März 2013 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt war ein Verkaufsverbot für an Tieren getestete Kosmetikprodukte und -rohstoffe für drei Tiertests (Giftigkeit bei wiederholter Gabe, Reproduktions-Giftigkeit, Toxikokinetik (Aufnahme, Verteilung, Verstoffwechslung und Ausscheidung einer Substanz) vorgesehen. 

Seit einiger Zeit jedoch steht dieses Verkaufsverbot auf der Kippe, da die Europäische Kommission diesen Termin verschieben wollte, was Zigtausenden Kaninchen, Meerschweinchen, Ratten und Mäusen weltweit das Leben kosten würde. 

Einer aktuellen Information der Europäischen Kommission vom 21.12.2011 zufolge will diese die 2013-Frist zwar beibehalten, sieht jedoch eine einschneidende Ausnahmeregelung vor, nach der es weiterhin möglich wäre, innerhalb der EU Kosmetika zu verkaufen, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU an Tieren getestet wurden. Firmen könnten für Inhaltsstoffe eine Ausnahme beantragen, indem sie darlegen, dass die zu testende Substanz eine Weiterentwicklung oder eine Verbesserung für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. 

»Für die Tiere spielt es jedoch keine Rolle, ob sie außerhalb oder innerhalb der EU in Tierversuchen gequält werden. Zudem stehen genügend Inhaltsstoffe zur Verfügung, mit denen sich beliebig viele neue Schönheitsmittel herstellen lassen, für die kein Tier leiden muss«, erläutert Diplom-Biologin Silke Bitz vom Verein Ärzte gegen Tierversuche. 

Im Rahmen der Kampagne 'NEIN zu Tierqualkosmetik!' der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE), dem Dachverband der Ärzte gegen Tierversuche, haben sich bereits 140.000 Unterstützer für die ausnahmslose Beibehaltung des Endes der Tierversuche in der Kosmetik ausgesprochen.