Sprache auswählen

To Homepage

weniger Tierversuche für Kosmetik

China ist für seine rigorose Tierversuchspolitik bekannt. Einige Kosmetikhersteller, denen das Tierwohl ernsthaft am Herzen liegt, haben daher bisher auf den lukrativen chinesischen Markt verzichtet. Nun wurde die dortige Gesetzgebung zum Positiven verändert: für viele importierte Kosmetikprodukte sind ab dem 1. Mai 2021 Tierversuche nicht mehr verpflichtendDer bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche begrüßt diese Neuerung. 

Bisher durfte nur bei in China produzierten Kosmetika für den normalen Gebrauch, die in China verkauft werden, auf Tierversuche verzichtet werden. Bei der „special purpose“-Kategorie (z.B. Haarfarbe, Sonnenschutz) müssen die Produkte laut chinesischer Gesetzgebung grundsätzlich im Tierversuch getestet werden. 

Alle aus dem Ausland importierten Kosmetika werden von den chinesischen Behörden in Tierversuchen getestet. Hier ist es nicht von Bedeutung, ob die Produkte in einen der beiden Bereiche fallen, da grundsätzlich jedes importierte Kosmetikprodukt getestet wird. 

Hier ändert die neue Kosmetik-Richtlinie CSAR (Cosmetics Supervision and Administration Regulation), die China im letzten Jahr grundlegend überarbeitet hat, nun etwas Entscheidendes. (1,2) Ab Mai müssen importierte Kosmetika, die unter den normalen Gebrauch fallen, nicht mehr verpflichtend im Tierversuch getestet werden. „Ein großer Fortschritt!“ freut sich Diplom-Biologin Julia Radzwill, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Ärzte gegen Tierversuche und zudem Ansprechpartnerin für den Bereich Kosmetik. „Das eröffnet nicht nur den Markt für viele verantwortungsvolle und ethische Hersteller, die bisher aus Tierschutzgründen nicht nach China exportierten, es ermöglicht auch der chinesischen Bevölkerung, sich aus dem dann größer werdenden Angebot bewusst für ein tierleidfreies Produkt zu entscheiden.“ 

Voraussetzungen für den Verzicht auf Tierversuche sind der Nachweis eines GMP Zertifikats (Good Manufacturing Practice: Gute Herstellungspraxis) sowie umfangreiche Daten zu Sicherheitstestungen. 

Allerdings gilt die Tierversuchs-Pflicht weiterhin für Baby- und Kinder-Produkte und Produkte mit neuen Inhaltsstoffen. Zudem werden von chinesischen Behörden manche Firmen unter Überwachung gestellt; auch in diesen Fällen gibt es keine Befreiung von der Tierversuchspflicht. (3) Frankreich baut dazu gerade ein Online-Portal auf, das französische Firmen unterstützen möchte, den Prozess der tierversuchsfreien Produktregistrierung reibungsloser zu durchlaufen. (3) 

„So gut die Nachricht auch ist – es geht lediglich darum, dass Tierversuche für einige Produkte nicht mehr verpflichtend sind; zu einem Verbot wie in der EU ist es noch ein weiter Weg.“ gibt Julia Radzwill zu bedenken. „Nichtsdestotrotz ist es ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung!“ 

Quellen

(1) China animal testing: Exemptions for testing on ‘ordinary’ cosmetics start in May. Cosmetics design-asia.com, 08.03.2021

(2) Cosmetics Supervision and Administration Regulations. China State Council Documents, National Decree No. 727, 29.06.2020

(3) Europe takes action against animal testing. In-cosmetics connect, 05.03.2021