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Die EU will das für den 11. März 2013 vorgesehene endgültige Verkaufsverbot von an Tieren getesteten Kosmetikinhaltsstoffen auf unbestimmte Zeit verschieben, weil angeblich noch nicht genügend tierversuchsfreie Testmethoden vorhanden seien. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) wirft der EU-Kommission vor, längst nicht alle tierversuchsfreien Möglichkeiten berücksichtigt zu haben. Der Termin dürfe auf keinen Fall verschoben werden, fordert der Ärzteverband.

Die von Tierschutzseite jahrelang hart erkämpfte EU-Kosmetikrichtlinie verbietet seit 2004 Tierversuche für Kosmetika und seit 2009 den EU-weiten Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetik-Rohstoffen und Endprodukten, unabhängig davon, ob tierversuchsfreie Methoden vorhanden sind oder nicht. Ausgenommen hiervon sind drei Tierversuche: die Langzeit-Giftigkeitsprüfung, die Überprüfung eines Einflusses auf Fortpflanzung und Entwicklung der Nachkommen sowie Untersuchungen zur Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung von Stoffen aus dem Organismus. Ein Verbot dieser drei Tests ist laut Kosmetik-Richtlinie ab 11. März 2013 vorgesehen.

Die EU-Kommission will diesen Termin nun auf unbestimmte Zeit verschieben, da einem von der EU in Auftrag gegebenen Bericht zufolge bis dahin nicht genügend tierversuchsfreie Tests zur Verfügung stehen würden. Besonders dramatisch: zwei weitere Tierversuche zur Testung von Allergie und Krebs auslösenden Wirkungen sollen ebenfalls weiter erlaubt werden, obwohl diese bereits seit 2009 verboten sind.

Die Ärzte gegen Tierversuche arbeiten derzeit zusammen mit der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) an einer ausführlichen Stellungnahme, die im Rahmen einer öffentlichen Befragung der EU-Kommission eingereicht wird. Darin wird aufgezeigt, dass viele der in ihrer Entwicklung weit fortgeschrittenen tierversuchsfreien Methoden in dem EU-Bericht nicht ausreichend gewürdigt werden. Beispielsweise wird ein Testsystem für Langzeitprüfungen an menschlichem Lungengewebe, mit dem mögliche schädliche Wirkungen auf die Atmungsorgane erfasst werden können, von einem spezialisierten Unternehmen kommerziell angeboten. Die Methode hat bereits eine Reihe von Studien durchlaufen, die ihre Aussagekraft und Genauigkeit unter Beweis stellen. Die EU behauptet hingegen, überprüfte Langzeit-Testmethoden würden frühestens in zehn Jahren vorliegen.

ÄgT fordert die Politik auf, die vorgesehene Frist bis zur Abschaffung aller Kosmetik-Tierversuche auf keinen Fall zu verlängern. »Dies ist weder ethisch noch wissenschaftlich zu rechtfertigen und außerdem das völlig falsche Signal an die Industrie«, so Dr. med. Wolfgang Stengel, Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie bei Ärzte gegen Tierversuche. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ein gesetzliches Verbot erfolgreich Anreize für die Förderung von tierversuchsfreien Systemen schaffen kann. »Der gegenwärtige Kenntnisstand und die aktuell verfügbaren tierversuchsfreien Tests mit menschlichen Zellen oder Computer gestützten Verfahren erlauben die Nutzung eines breiten Spektrums von Anwendungen und Produkten ohne Sicherheitsbedenken«, erläutert Toxikologe Stengel. Darüber hinaus gibt es Tausende von Zutaten für Kosmetikprodukte, die seit Jahren im Gebrauch sind.